Versicherungen für Dauercamping, Campingplatz, Wohnwagen, Mobilheim, Bauwagen, Tiny House - CampingAssec

Dauercamping Versicherungen von CampingAssec

Versicherungsschutz im Paket für Dauercamper in 30 Ländern

• Schutz für den Standwohnwagen nebst An- und Zubauten

• Schutz fürs Dauerstandzelt oder Vorbau, die Einrichtung / Inventar

• Schutz bei Schäden gegenüber Dritten durch den Dauerstandplatz

Die Vorteile der Campingversicherungen mit Allgefahrendeckung für Standwohnwagen von CampingAssec

Wie jedes Haus oder Wohnung ist der Standwohnwagen nebst Dauerstandzelt oder festem Vorbau sowie das jeweilige Inventar bzw. der Hausrat im Standwohnwagen oder Dauerstandzelt vielen Risiken ausgesetzt, wie zum Beispiel Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser, Frost, Sturm, Hagel, Schneedruck, Überschwemmung oder Einbruch nebst Vandalismus und kann dementsprechend auch dieselben Schäden erfahren.

 

✴️ wir versichern abgemeldete oder zugelassene Standwohnwagen, Mobilheime, Chalet, Bauwagen, Zirkuswagen, Wohncontainer

✴️ wir versichern die o.g. Objekte bis zu einem Alter von 50 Jahren (ältere Objekte auf Anfrage)

✴️ versichert sind auch Dauerstandzelte, feste Vorbauten, Terrassen & Überdachungen, Carports, Nebengebäude, Grundstückszubehör

✴️ die Objekte können teilweise oder ganzjährig genutzt oder auch vermietet oder beruflich werden, abw. Winterquartier ist einschließbar

✴️ versichert sind nach einem Schaden auch die Kosten für Auf- & Wegräumen, Abbruch, Entsorgung, Abtransport, Lagerung uvm.

✴️ versichert sind auch Fahrräder sowie Surf- und Sportgeräte, Kanus, Schlauchboote, Ruderboote und Motoren

 

Durch die Allgefahrendeckung bieten wir Versicherungspakete, welche jedem Vergleich standhalten und dies zu einer sehr fairen Prämie.

Die von uns angebotenen Dauercampingversicherungen können für dauerhafte Stellplätze in Deutschland abgeschlossen werden.

Mit der Exklusiv-Versicherung aber auch für Stellplätze in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Unsere exklusiven Campingversicherungen bieten Schutz für folgende 4 Bereiche:

1. Versicherungsschutz für Ihr Objekt (Kopie)

Versicherbar sind folgende Objekte:

zu wohnzwecken genutzte Objekte bis Alter 50 Jahre (älter auf Anfrage), wie

Standwohnwagen, Mobilheime, Tiny House, Chalet, Zirkuswagen, Bauwagen

Weiterhin sind auf dem Standplatz mitversichert:

  • Dauerstandzelt, fester Vorbau, Markisen, Terrassen & Überdachungen
  • Schutzdach und Fußboden, SAT-Anlage, Solar- & Photovoltaikanlage
  • Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen, Werkzeughütte
  • weitere Grundstücksbestandteile

bei Beschädigungen durch z.B. folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Überspannung
  • Sturm ab Windstärke 8
  • Hagel
  • Leitungswasser & Frost
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck)
  • Diebstahl und Raub oder der Versuch
  • Einbruch und dadurch entstandene Folgeschäden

2. Versicherungsschutz für Inventar & Hausrat (Kopie)

Versichert sind folgendes Inventar und Hausrat:

Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr, Bestuhlung, Antennen

elektrische / elektronische Geräte, wie Kameras / Laptops / Tablets

Weiterhin sind mitversichert:

  • Fahrräder im und außerhalb vom Objekt
  • Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts
  • Surfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
  • Wertsachen und Bargeld bis bestimmte Grenzen

bei Beschädigungen durch z.B. folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung)
  • Sturm ab Windstärke 8 & Hagel
  • Leitungswasser- & Frostschäden
  • Diebstahl & Raub des gesamten Objektes
  • Einbruchdiebstahl & sowie Raub
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck)

3. Versicherungsschutz für Verglasungen (Kopie)

Versichert sind unabhängig von der Einzelgröße:

  • alle Objektverglasungen
  • alle Mobiliarverglasungen
  • Kochflächen aus Glas

Versichert sind alle fertig eingesetzte oder montierte (auch künstlerisch bearbeitete) Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff.

4. Standplatzhaftpflicht (optional) (Kopie)

Versichert sind Schäden gegenüber Dritten bei:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • mind. bis 5.000.000 Euro je Schaden
  • inkl. Prüfung der Haftung und ggfs die Abwehr der Ansprüche

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die durch den Besitz eines Objektes inkl. eigenen oder gepachteten Standplatz entstehen.

5. Weiterhin folgende optionale Leistungserweiterungen / Leistungspakete je Produkt:

Über das "Diebstahl-Paket" für Hausrat, Inventar, Sachen & Gegenstände mit Schutz für:
- Diebstahl von optischen & elektronischen Geräte innerhalb eines Einbruchs in das verschlossene Objekt
- Diebstahl von Bargeld oder auf Karten geladene Beträge innerhalb eines Einbruchs in das verschlossene Objekt
- einfacher Diebstahl von Sachen / Gegenständen am Versicherungsort
- einfacher Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des verschlossenen Objektes
- die Kostenübernahme für die Wiederbeschaffung von Ausweispapieren nach einem Einbruch
- die Kostenübernahme nach Einbruch für den Schutz oder Sicherungsmaßnahmen
 
Über das "Vandalismus-Paket" bei bös- oder mutwilliger Sachbeschädigung am Objekt
bis zu einer Versicherungssumme von wahlweise bis 5.000 Euro oder 10.000 Euro je Schadensfall
 
Über das "Outdoor-Paket" für den Schutz für:
- sonstige Grundstücksbestandteile wie Mauern, Tore, Zäune o.ä.
- Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am Objekt
- Schäden an beweglichen Sachen und Gegenständen im Freien
- die Kostenübernahme für durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzter Bäume
 
Über das "Vermieter-Paket" für teilweise oder dauerhaft vermietete Objekte mit Schutz für:
- den nachgewiesen Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten[
- Fahrlässige Sachschäden durch den Mieter am Vermietobjekt bzw. Inventar

- die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Unsere exklusiven Versicherungskonzepte zur Campingversicherung mit Allgefahrendeckung für Standwohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Bauwagen / Wohncontainer / Wohnmobile im Vergleich

Mit dem nachfolgenden Überblick möchten wir Ihnen eine schematische Gegenüberstellung über die hier angebotenen Möglichkeiten der Dauercamping Versicherungen für zugelassene oder dauerhaft abgemeldete Standwohnwagen, Mobilheime, Tiny House oder Bauwagen / Zirkuswagen geben. Sie stellen lediglich eine Zusammenfassung der Dauercampingversicherungen dar und ersetzen nicht die aktuelle zu Grunde liegenden Bedingungen des jeweiligen Versicherungspaketes.

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
Produktname bei CampingAssec
Exklusiv-Versicherung Premium-Versicherung Spezial-Versicherung Kompakt-Versicherung
Hinweis exklusives Sonderkonzept von CampingAssec zu besonderen Prämien exklusives Sonderkonzept von CampingAssec exklusives Sonderkonzept von CampingAssec zu besonderen Leistungen & Prämien
-
Produktart Rundumschutz bei allen Gefahren Rundumschutz bei allen Gefahren Rundumschutz bei allen Gefahren mit eingeschränkter Deckung bei Elementarschäden

Rundumschutz bei allen Gefahren

Geltungsbereich für Standplätze / Grundstücke in 30 Ländern Europas Deutschland Deutschland Deutschland
Grundpaket / Mindestversicherungssumme bis

30.000 € für Objekt

  5.000 € für Inventar

40.000 €

für Objekt & Inventar

40.000 € für Objekt

  6.000 € für Inventar

30.000 €

für Objekt & Inventar

schrittweise Erhöhung möglich

bis zu folgenden Höchstsummen

190.000 € für Objekt

  40.000 € für Inventar

(die Gesamtsumme für Objekt & Inventar ist max. 200.000 €)

200.000 €

für Objekt & Inventar

(darüber auf Anfrage)

150.000 € für Objekt

  40.000 € für Inventar

200.000 €

für Objekt & Inventar

Prämien fürs Grundpaket bei Laufzeit 3 Jahre

170,00 € / Jahr

(14,17 € / Monat)

-

149,35 € / Jahr (6)

(12,70 € / Monat) (6)

171,07 € / Jahr

(14,26 € / Monat)

Prämien fürs Grundpaket bei Laufzeit 1 Jahr

188,89 € / Jahr

(15,74 € / Monat)

223,13 € / Jahr

(18,59 € / Monat)

-

190,08 € / Jahr

(15,84 € / Monat)

Antragstellung per Onlineantrag

weitere detaillierte Produktinformationen

Prospekt & Antrag (PDF zum download)
Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf)

Was ist versichert?

Welche Objekte sind versicherbar?

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
abgemeldeter oder zugelassener Standwohnwagen (1)
Mobilheim / Chalet (1)
Tiny House (auf Achse stehend) (1)

Zirkuswagen / Bauwagen

(auf Achse stehend) (1)

Wohnmobil / Reisemobil

(nicht zugelassen) (1)

Wohncontainer / Modulhaus

(nicht fest mit Erdboden verbunden (1)

Wohnkabine / Absetzkabine

(fest am Domizil abgestellt und nicht auf Reisen) (1)

bis zu welchem Alter werden o.g. Objekte versichert

bis 50 Jahre

(Älter auf Anfrage mit Fotos)

bis 50 Jahre

(Älter auf Anfrage mit Fotos)

bis 50 Jahre

bis 20 Jahre

(Älter auf Anfrage mit Fotos)

Einschluss eines 2. Objekts auf dem gleichen Stellplatz optional optional
optional
(1) Kein Versicherungschutz besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz.

Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.

Für kurzfriste Überführungen bis 7 Tage bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an.

Für Wohnkabinen / Absetzkabinen auf Reisen bieten wir eine separate >> Wohnkabinenversicherung / Absetzkabinenversicherung << an.

Für Objekte (wie Gartenhaus, Gartenlaube, Ferienhaus, Wochenendhaus, Bungalow, Modulhaus etc) welche fest mit dem Erdboden verbunden sind (z.B. durch ein Fundament), bieten wir ebenfalls Versicherungsschutz mit Allgefahrendeckung.

Hierfür bieten wir eine separate >> Lauben-, Ferienhaus- & Wochenendhauversicherung << an.

mitversicherte Gebäudeteile / Nebenobjekte

wintertaugliches Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt
fester An- oder Vorbau

Wohnwagenschutzdach

(sturm- und schneelasttauglich und mit Objekt fest verbunden)

Terrassen nebst Überdachungen
Markisen(mit Objekt fest verbunden)
bis 1.500 €
SAT-Anlage, Antennenanlage(mit Objekt fest verbunden)
Solar- & Photovoltaikanlagen(mit dem Objekt fest verbunden)

bis 1.000 €

optional wahlweise bis 8.000 € oder 15.000 €

(150 € Selbstbehalt)

optional bis 8.000 €

(150 € Selbstbehalt)

Carport(ggfs als Alternative zum Schutzdach)
Pavillons (mit Erdboden fest verbunden und mit harter Dachung)
Nebengebäude / Garten- oder Gerätehütte
sonstige Grundstücksbestandteile(Mauern, Tore)

bis 1.000 €

optional bis 10.000 €

über Outdoor-Paket

 

optional bis 5.000 €

über Outdoor-Paket

bis 8.000 €

mitversicherte Sachen / Hausrat  / Inventar

Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs ja ja ja ja
Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr ja ja ja ja
elektrische und elektronische Geräte, Antennenanlagen ja ja ja ja
optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks) bei einem Einbruch

bis 500 €

optional bis 5.000 €

über Diebstahl-Paket

 

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

ja

bis 500 €

Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge ja ja ja ja
Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren ja ja ja ja
Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme ja ja ja ja
Wertsachen und Bargeld bis zu bestimmten Höchstgrenzen ja ja ja ja

Diebstahl von Fahrräder aus verschlossenem Objekt

ja ja ja ja
Diebstahl aus unverschlossenem Objekt  / Dauerstandzelt von Hausrat  & Fahrrädern (ausgenommen Kunst- & Wertgegenstände)

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

bis 3.000 €

bis 1.500 €

(ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhänging von der Versicherungspflicht)

bis 1.000 €

Diebstahl von Hausrat &  Fahrrädern außerhalb vom Objekt am Risikoort

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

 

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

bis 1.000 €

zusätzlich einfacher Diebstahl von Fahrrädern / E-Bikes / Pedelecs

optional bis 1.500 € bis 500 €

Welche Nutzung ist möglich und wo besteht Versicherungsschutz?

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung

Wie kann das Objekt genutzt werden?

privat genutzt & nicht ständig bewohnt ja ja ja ja
privat genutzt, nicht ständig bewohnt & teilweise vermietet ja ja ja

ständig bewohnt

(als Erst- bzw. Hauptwohnsitz)

ja ja ja ja
dauerhaft vermietet ja ja ja
auch beruflich genutzt

ja

jedoch nicht gewerblich
ja

Wo kann sich der Dauerstandplatz / das Objekt befinden ?

auf Campingplatz / Mobilheimpark / Ferienpark ja ja ja ja
auf privaten & umfriedeten Grundstück ja ja ja ja
sonstiges Grundstück ja ja ja
im Winterquartier / auf Winterstellplatz ja ja ja

In welchem Land kann sich der Dauerstandplatz / das Objekt befinden?

Übersicht der Länder
Deutschland (2)
Belgien (2)Bulgarien (2)Dänemark (2)Estland (2)Finnland (2)Frankreich (2)Griechenland (2)Großbritannien (2)Irland (2)Italien (2)Kroatien (2)Lettland (2)Litauen (2)Luxemburg (2)Malta (2)Niederlande (2)Norwegen (2)Österreich (2)Polen (2)Portugal (2)Rumänien (2)Schweden (2)Schweiz (2)Slowakei (2)Slowenien (2)Spanien (2)Tschechien (2)Ungarn (2)Zypern (2)
Deutschland Deutschland Deutschland

Antragstellung per Onlineantrag

Schäden durch welche Gefahren sind versichert und wie hoch besteht der Schutz?

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
Überspannungsschäden

bis 5.000 € für Objekt

bis 2.500 € für Hausrat

bis 10.000 €

für Objekt & Hausrat

bis 1.000 €

für Solar- & PV-Anlagen

bis Versicherungssumme

für Objekt

bis 1.000 € für Hausrat

Sturm ab Windstärke 8 / Hagel

(250 € Selbstbehalt) (2)

(250 € Selbstbehalt)

(300 € Selbstbehalt

(250 € Selbstbehalt)

Leitungswasser und Bruch- bzw. Frostschäden

(250 € Selbstbehalt bei Schäden am Objekt)

Diebstahl und Raub vom Objekt

Einbruchdiebstahl aus verschlossenem Objekt / Dauerstandtelt / Nebengebäude
Objektbeschädigungen / Vandalismus im Zuge eines Einbruchs

Diebstahl aus unverschlossenem Objekt  / Dauerstandzelt von Hausrat  & Fahrrädern

(ausgenommen Kunst- & Wertgegenstände)

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

bis 3.000 €

bis 1.500 €

(ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von der Versicherungspflicht)

bis 1.000 €
Diebstahl von Hausrat &  Fahrrädern außerhalb vom Objekt am Risikoort

bis 500 €

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

 

optional bis 3.000 €

über Diebstahl-Paket

zusätzlicher Fahrraddiebstahl außerhalb des Objekts optional bis 1.500 € bis 500 €

Überschwemmung / Hochwasser

(ausgenommen durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch)

250 € Selbstbehalt in D (2)

2.500 € Selbstbehalt außerhalb von D (2)

Wartezeit 14 Tage ab Antragstellung (2)

Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden (3) für Risiken in Zürszone 1 und 2

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

optional bis 4.000 € für Objekt und / oder 4.000 € für Hausrat für Risiken in Zürszone 1 bis 4

optional bis max. 20.000 € für Objekt und / oder bis max. 12.000 € für Hausrat, für Risiken in Zürszone 1 und 2

Selbstbehalt 50%, mind. 1.000 € je Schaden bei Risiken in Zürszone 3 und 4

Wartezeit 4 Wochen ab Versicherungsbeginn.

(4)

Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden (3) für Risiken in Zürszone 1 bis 3

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Vulkanausbruch

nur in Deutschland

(250 € Selbstbehalt) (2)

Wartezeit 14 Tage ab Antragstellung (2)

(Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden) (4)

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden) (3)

Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn

Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am versicherten Objekt oder Inventar

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

optional bis 500 €

über Outdoor-Paket

bis 1.000 € (5)
grobe Fahrlässigkeit mitversichert bei Schäden

bis zur Versicheurngssumme bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel

bei anderen Schäden bis 5.000 €

bis 50.000 € bis 20.000 € (5)
Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Feuer oder Leitungswasser

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

optional bis 2.500 €

über Outdoor-Paket

Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Sturm oder Hagel

optional bis 500 €

über Outdoor-Paket

reiner Vandalismus / mutwillige Sachbeschädigung Dritter

optional wahlweise

bis 5.000 € oder 10.000 €

(150 € Selbstbehalt)

optional wahlweise

bis 5.000 € oder 10.000 €

(150 € Selbstbehalt)

Sachschäden durch Mieter am Vermietobjekt

optional bis 5.000 €

über Vermieterpaket
(250 € Selbstbehalt)

optional bis 5.000 €

über Vermieterpaket
(250 € Selbstbehalt)

Welche Kosten sind im Rahmen eines Schadens versichert?

Hinweise zu den versicherten Kosten

die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 25% zur Verfügung

die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 25% zur Verfügung

die nachstehend versicherten Kosten stehen nur innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung und nicht zusätzlich.

Dies sollte bei der Wahl der Höhe der Versicherungssumme beachtet werden.

die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 20% zur Verfügung
Kosten für die Wiederherstellung bzw. Reparatur
Auf- und Wegräumen,

Entsorgung und Abtransport

Bewegung, Veränderung und Schutz zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
Entfernen, Aufräumen und Entsorgung für durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzte Bäume inkl. Kosten für Neubepfanzung

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

optional bis 1.000 €

über Outdoor-Paket

bis 1.000 € (5)
Entfernen von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern durch zertifizierte Kammerjäger

optional bis 250 € / Jahr

über Outdoor-Paket

Transport & Lagerung versicherter Sachen bis 120 Tage bis 120 Tage bis 120 Tage
Hotelkosten, wenn Hauptwohnsitz

bis 90 Tage

max. 50 € / Tag

bis 120 Tage

max. 50 € / Tag

bis 30 Tage

max. 50 € / Tag (5)

Schlossänderungen nach einem Einbruch

bis 100 €

optional bis 500 €

über Diebstahl-Paket

Schutz und Bewachung bis 72 Std.

optional bis 500 €

über Diebstahl-Paket

Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch

optional bis 500 €

über Diebstahl-Paket

Mietausfall, wenn Objekt vermietet

optional bis 120 Tage,

max. 50 € / Tag

über Vermieter-Paket

optional bis 120 Tage

max. 100 € / Tag

über Vermieter-Paket

Kosten für Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweispapieren nach einem Einbruch

optional bis 200 €

über Diebstahl-Paket

optional bis 200 €

über Diebstahl-Paket

Antragstellung per Onlineantrag

Versicherungsumfang Glasbruchschutz

Schutz für Verglasungen des Objektes & Mobiliars
Schutz für Verglasungen von Kochflächen

Versicherungsumfang Haftpflichtschutz bei Schäden gegenüber Dritten

aus Standplatz & Objekt sowie Zubehör

Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche

optional, wahlweise

bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro

optional, wahlweise

bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro

optional

bis 5 Mio Euro

optional, wahlweise

bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro

gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes

Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche

optional

über Vermieterpaket

bis 5 Mio €

optional

über Vermieterpaket

bis 5 Mio €

Prämien bei Laufzeit 1 inklusive Versicherungssteuer im Überblick

Produktpartner der Campingversicherung Unser Partner: HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG Unser Partner: Oberösterreichische Versicherung Ostangler Versicherung
Grundpaket / Mindestversicherungssumme bis

30.000 € für Objekt

  5.000 € für Inventar

40.000 €

für Objekt & Inventar

40.000 € für Objekt

  6.000 € für Inventar

30.000 €

für Objekt & Inventar

Grundpaket / Mindestprämien 188,89 € / Jahr 223,13 € / Jahr 169,33 € / Jahr 195,96 € / Jahr *
Erhöhung Grundpaket für Objekt & Nebengebäude um je 10.000,- Euro 11,90 € / Jahr 29,75 € / Jahr inkl. Hausrat

mit Nachlässen ab bestimmten Summen

>> zur Prämienübersicht

15,30 € / Jahr

27,32 € / Jahr * inkl. Hausrat

Erhöhung Grundpaket für Hausrat / Inventar um je 5.000,- Euro 17,85 € / Jahr siehe Objekt 11,22 € / Jahr siehe Objekt
Einschluss Elementarschutz für Objekt inklusive (2) inklusive (4) 16,58 € / Jahr (bis 4.000 €) inklusive (4)
inklusive (2) inklusive (4) 54,37 € / Jahr (bis 20.000 €) inklusive (4)
Einschluss Elementarschutz für Hausrat inklusive (2) inklusive (4) 8,92 € / Jahr (bis 4.000 €) inklusive (4)
inklusive (2) inklusive (4) 19,28 € / Jahr (bis 12.000 €) inklusive (4)
Einschluss/ Erhöhung für Solar- / Photovoltaikanlage am Objekt

16,41 € / Jahr (bis 8.000 €)

32,82 € / Jahr (bis 15.000 €)

inklusive 18,36 € / Jahr (bis 8.000 €)
inklusive
Einschluss Diebstahlpaket 49,42 € / Jahr 59,50 € / Jahr - -
Erhöhung Fahrraddiebstahl um weitere 1.500 €
siehe Diebstahl-Paket siehe Diebstahl-Paket 11,17 € / Jahr -
Einschluss reiner Vandalismus je 5.000 Euro 56,60 € / Jahr 59,50 € / Jahr - -
Einschluss Outdoorpaket 30,89 € / Jahr 23,80 € / Jahr - -
Einschluss Vermieterpaket 40,38 € / Jahr 59,50 € / Jahr - -
Einschluss 2. Objekt auf gleichem Standplatz im Grundpaket
43,44 € / Jahr 44,63 € / Jahr 45,90 € / Jahr -
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 5 Mio Deckung 25,00 € / Jahr 25,00 € / Jahr 15,30 € / Jahr 22,78 € / Jahr
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 10 Mio Deckung 31,14 € / Jahr 37,50 € / Jahr - 28,71 € / Jahr
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 20 Mio Deckung 41,53 € / Jahr 45,00 € / Jahr - 41,00 € / Jahr
bei Laufzeit 3 Jahren 10 % Nachlass -
10% Nachlass 10 % Nachlass
Onlinenachlass bei Nutzung Kundenportal
inklusive
-
- 3 % Nachlass
Bei 1 Vorschaden (auch unversichert) in letzten 5 Jahren individuelle Prüfung individuelle Prüfung Zuschlag von 35% individuelle Prüfung
mögliche Zahlweise (Nachlässe / Zuschläge)

Jährlich

Halbjährlich +2%

Vierteljährlich +3%

Monatlich +4%

Jährlich

Halbjährlich +3%

Vierteljährlich +5%

Jährlich mit -2% Skonto,

Halbjährlich

Vierteljährlich

Monatlich

Jährlich

Halbjährlich +3%

Vierteljährlich +5%

Monatlich +5%

Antragstellung per Onlineantrag

Prospekt & Antrag (PDF zum download) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf) Prospekt (pdf)
Verbraucherinformation & Versicherungsbedingungen(PDF zum download) Bedingungen (pdf) Bedingungen (pdf) Bedingungen (pdf) Bedingungen (pdf)

weitere detaillierte Produktinformationen

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung?

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den Produkten oder für eine Beratung zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie unter +493514706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.

Legende / Hinweise

(1) Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen. Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Dafür bieten wir eine spezielle Transportversicherung / Überführungskasko an.

(2) Für die Gefahren Sturm & Hagel gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.

Für die erweiterte Elemetarschadendeckung gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.

Diese Regelungen entfallen, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat.

Bei der erweiterten Elementarschadendeckung besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen / Hochwasser durch Sturmflut, Sintflut oder Deichbruch.

Das Überschwemmungsrisiko wird weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung in der Police explizit ausschliesst, z.B. wenn sich der Dauerstandplatz in unmittelbarer Nähe (ca 500 m) zu einem fließenden Gewässer oder dem Meer befindet oder nicht ca 10 m über dem Meeresspiegel.

Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung / Hochwasser für Standorte in folgenden Ländern: Kroatien, Lettland, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn.

Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren Vulkanausbruch für Risikoorte / in Ländern außerhalb von Deutschland.
(3) Es besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch.Das Überschwemmungsrisiko ist weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung & Risikoprüfung in der Police explizit ausschliesst.Es gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn. Diese Wartezeit entfällt, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat.
(4) Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt.
Diese Karenzfrist entfällt, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten versicherten Gefahren (erweiterte Elementargefahren) bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder einem anderen Versicherungsunternehmen unmittelbar bestanden hat.

Es besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch.

(5) es handelt sich um exklusive Sonderkonditionen von CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Es handelt sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung. Es wurden die aktuellen Vertragsbedingungen und Prämien herangezogen.

Es gelten ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Alle Angaben Stand 05.2023 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

© CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Campingversicherungen im Vergleich und Überblick

Neben unseren exklsuiven Sonderkonzepten zur Campingversicherung mit unseren Partnern "Agencio", "HVS" und der "Oberösterreichischen",

gibt es noch weitere Versicherer am Markt, welche dafür Produkte anbieten, wie z.B.:

ADAC, Allianz, Alte Leipziger, Basler, DEVK, ERGO, Generali, Kravag / R+V und Zurich.

>> hier können Sie einen Vergleich der Leistungen vornehmen <<

Häufig gestellte Fragen zu den Campingversicherungen mit Allgefahrendeckung von CampingAssec

Wir möchten hier noch einmal detailliert auf einige Punkte zu unseren exklusiven Campingversicherungen mit Allgefahrendeckung mit unseren Partnern "agencio Versicherungsservice AG", "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" und "Oberösterreichische Versicherung" etwas genauer eingehen und häufige gestellte Fragen beantworten.

▼   Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?

Als „CampingAssec“, ein Label der "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" in Dresden haben wir uns als Spezialversicherungsmakler für Versicherungen rund ums Camping & Dauercamping etabliert und die von uns angebotenen Dauercampingversicherungen sind Sonderversicherungskonzepte unseres Hauses und können demzufolge nur von uns in der Form angeboten werden. Nehmen Sie bitte daher während unserer Bürozeiten mit uns telefonisch Kontakt auf unter +49 351 4706577oder nutzen unser >>> Kontaktformular.

Da wir größten Wert auf zufriedene Kunden sowie Transparenz und Service legen, ist es uns wichtig, dass vor Abschluss des Antrages alle Fragen geklärt sind.

Sollte Sie bereits ein Vertrag bestehen, stehen Ihnen natürlich auch die entsprechenden Versicherer / Gesellschaften als unmittelbare Vertragspartner zur Verfügung.

▼   Bei welchem Unternehmen ist man versichert?

Unsere Hauptpartner im Bereich der Campingversicherungen für Dauercamper & Mobilheimbesitzer sind:

Die „Agencio Versicherungsservice AG" mit Sitz in Westerstede ist ein modernes und digtales Unternehmen mit dem wichtigen Blick auf nachhaltige Prozesse und Versicherungslösungen.

Die „HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG ist seit 15 Jahren erfolgreich auf dem Markt mit speziellen Versicherungslösungen tätig und ist Teil der Carl Rieck – Unternehmensgruppe, einem Hamburger Traditionsunternehmen mit 170jähriger Firmengeschichte. Risikoträger / Versicherer ist ein Konsortium bestehend aus folgenden Gesellschaften: Allianz Versicherung, Alte Leipziger Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung und Gothaer Versicherung.

Die "Oberösterreichische Versicherung" mit Niederlassung in Deutschland ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Linz / Österreich und blickt auf eine über 200jährige Tradition zurück. Sie gehört zu den verlässlichsten und nachhaltigsten Versicherungspartnern und ist seit Januar 2014 in Deutschland tätig. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. In 2016 wurde die Oberösterreichische Versicherung AG mit dem Scoring "ausgezeichnet" bewertet.

Die "Ostangler Versicherung" (Ostangler Brandgilde VVaG) ist eines der ältesten, unabhängigen Sachversicherungsunternehmen in Deutschland. Gegründet wurde die Ostangler Brandgilde 1788 in Angeln, im Norden von Schleswig-Holstein.

▼   Wer kann diese Campingversicherung abschließen?

Bei beiden Versicherungspartnern können alle volljährigen Personen einen Antrag auf Versicherungsschutzstellen, welche Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz mit Postanschrift in Deutschland haben.

▼   Wie beantragt man eine Campingversicherung?

Wir bieten Ihnen hierfür 2 Möglichkeiten:

Einfach und bequem geht es am PC, Handy oder Laptop mit unseren speziellen Onlineanträgen, welche wir für jedes Produkt bereithalten.

Nach Absendung des Onlineformulars erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung und nach Antragsbearbeitung eine Kopie des gestellten Antrages mit weiteren Informationen.

Alternativ können Sie sich auch einen Prospektantrag runterladen, ausfüllen und uns per Post, Fax oder Email zukommen lassen.

Sollte eine Emailadresse angegeben sein, erhalten Sie auch hier von uns eine Antragseingangsbestätigung.

In beiden Fällen erhalten Sie innerhalb von nur wenigen Tagen ihren Versicherungsschein / Police zur beantragten Dauercamperversicherung per eMail oder auf Wunsch auch per Post vom jeweiligen Versicherer oder Assekuradeur.

▼   Ist Versicherungsschutz auch außerhalb von Deutschland möglich?

Ja, mit der in kürze startenden Campingersicherung mit unserem Partner „AGENCIO“ auch für Objekte / Dauercampingstellplätze in folgenden Ländern:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

 

▼   Welche Objekte sind über die Campingversicherungen versicherbar?

Je nach Produkt zur Campingversicherungen von CampingAssec können folgende Objekte versichert werden:

abgemeldete oder zugelassene Standwohnwagen, Mobilheime, Chalets, Tiny House, Bauwagen, Schäferwagen, Zirkuswagen, dauerhaft abgemeldete Wohnmobile / Reisemobile, Wohncontainer, Modulhäuser

wenn folgende Vorrausetzungen erfüllt sind:

- die Objekte sind dauerhaft abgestellt (versichert ist nur das Standrisiko)

- nicht fest mit dem Erdboden verbunden

- nicht älter als 50 Jahre sind oder wurden saniert

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Objekt die Voraussetzungen erfüllt, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Weiterhin sind neben den o.g. Objekten noch folgende Sachen versichert:

- sturm- und wintertaugliche und Dauerstandzelte / Vorzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten,

- Wohnwagenschutzdach und sonstige Schutzdächer, Terrassen nebst Überdachung,

- Solar- und Photovoltaik-Anlagen, wenn diese mit dem Objekt fest verbunden sind

Weiterhin sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude bzw. Grundstücksbestandteile in massiver Bauweise aus Holz, Metall, Stein, o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Mauern, Tore, Zäune, Fußböden.

Nicht mitversichert sind:

- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen

- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind - Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.

- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten

▼   Was gibt es für zugelassene Wohnwagen zu beachten?

Es besteht Versicherungsschutz über die Campingversicherungen als "Standrisiko", wenn der zugelassene Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz / Ferienpark / Mobilheimpark, einem privaten Grundstück oder im Winterquartier abgestellt ist und nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen teilnimmt.

Kein Versicherungsschutz über diese Campingversicherungen besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.

Hierfür bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an.

▼   Was gibt es beim Dauerstandzelt zu beachten?

Das Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt muss ein festes Gestänge haben und sturm- und schneelasttauglich sein.

Weiterhin sollte dies bei Nichtanwesenheit durch mindestens ein Vorhängeschloss verschlossen sein.

Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber wenn es nicht verschlossen ist, wird der Tatbestand des Einbruchs nicht erfüllt und der Versicherer ist von der Leistung durch Einbruchdiebstahl befreit und ersetzt nicht die gestohlenen Gegenstände und Sachen.

Bei der Premium-Campingversicherung mit unserem Partner "HVS" konnten wir folgendes vereinbaren:

Einbruchdiebstahl ins Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt oder festen Vorbau gilt nur dann versichert, wenn diese gegen einfaches öffnen gesichert wurden.
Die Entschädigungsgrenze ist in diesem Fall auf 3.000 Euro je Schadenfall begrenzt. Dies gilt nicht, wenn der Zugang zum Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt oder festen Vorbau mit einem Zylinderschloss gesichert ist. Der Nachweis im Schadensfall obliegt dem Versicherungsnehmer.

▼   Was zählt zu Hausrat / Inventar bei den Campingversicherungen?

Im Rahmen der exklusiven Campingversicherungen von CampingAssec gilt beispielsweise folgendes zu Hausrat / Inventar:

· Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs

· Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr

· elektrische Haushaltgeräte, SAT- und Antennenanlagen

· Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kinderspielzeug

· Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren

· Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme

· Angelausrüstung sowie Jagd- und Sportwaffen

· Wertsachen, Kunstgegenstände, Urkunden und Bargeld bis zu bestimmten Grenzen

· optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks) können teilweise optional eingeschlossen werden

Weiterhin gilt auch ins Objekt eingebrachtes fremdes Eigentum als mitversichert.

▼   Sind auch Sachen im Freien über die Campingversicherungen versichert?

Unverschlossene Sachen / Gegenstände im Freien am vereinbarten Versicherungsort / Standplatz wie z. B. Bekleidung, Wäsche, Fahrräder, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartenskulpturen, Wäschespinnen, Kinderspielzeug uvm sind gegen einfachen Diebstahl wie folgt mitversichert:

Bei der Exklusiv-Versicherung im Grundpaket bis 500 Euro je Schadensfall, bis 3.000 Euro je Schadensfall optional über das "Diebstahl-Paket".

Bei der Premium-Versicherung bis 3.000 Euro je Schadensfall optional über das "Diebstahl-Paket".

Bei anderen Versicherungen für Dauercamper sind Gegenstände im Freien nicht oder nur gegen Aufpreis versicherbar. Achten Sie bei der Wahl der Campingplatzversicherung deshalb darauf, was mitversichert ist und was nicht.

▼   Was verstehen wir unter einer Allgefahrendeckung?

Bei Standardversicherungen sind meist nur Schäden durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert.

Weitergehende Gefahren müssen entweder dazu gewählt werden oder werden gar nicht erst als Absicherung angeboten.

Oft ist sich der Verbraucher aber gar nicht bewusst, welche Gefahren es noch geben kann oder ob diese Gefahren abgesichert werden sollten.

Damit Sie als unserer Kunde von CampingAssec im Schadensfall bestmöglich versichert sind, haben wir mit unseren Versicherungspartnern "HVS" und "HISCOX" über die Grundgefahren noch viele weitergehende Gefahren in einem Paket gebündelt und zusammengefasst und somit sind unsere Kunden über unsere exklusiven Campingversicherungen bei Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:

Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Rauch

Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Überschalldruck

Sturm ab Windstärke 8

Hagel

Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost

Diebstahl und Raub des gesamten Objektes

Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus / Objektbeschädigungen nach einem Einbruch

Schneedruck / Schneelast

Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch

Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)

Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar

optional weiterhin:

einfacher Diebsthal von Sachen & Fahrrädern

Vandaliamus, mut- und böswillige Sachbeschädigung durch Dritte

Mietverlust bei vermieteten Objekten

▼   Besteht auch Schutz bei fahrlässig herbeigeführten Schäden?

Bei der Premium-Campingversicherung gilt:

Bei Schäden / einer Entschädigungsleistung bis 50.000,- € verzichtet der Versicherer auf die Möglichkeit der Leistungskürzung.

Bei einer Entschädigungsleistung, die 50.000,- € übersteigt, wird die über diese Summe hinausgehende Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen Passus gegen Prämienzuschlag streichen zu lassen.

Bei der Exklusiv-Campingversicherung gilt:

Bei Schäden am Objekt durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verzichtet der Versicherer auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles.

Bei anderen Schäden verzichtet der Versicherer zu Ihren Gunsten bis zu einem Betrag von bis zu € 5.000 auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles

▼   Welche Kosten sind im Schadensfall versichert?

Folgende Kosten sind bei Schäden am Objekt oder Inventar versichert bzw. optional versicherbar:

Kosten für das Auf- und Wegräumen, der Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.

Kosten die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.

Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, je nach Produkt max. für 120 Tage.

Kosten für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes (falls es sich um den Erst- bzw. Hauptwohnsitz handelt) bis zur Wiederbewohnbarkeit, je nach Produkt jedoch max. für 120 Tage.

Kosten für Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch bis 500,- €.

Für den Schutz (z. B. für Bewachung) versicherter Sachen, max. bis 72 Stunden.

Für Kosten von Schlossänderungen, wenn Schlüssel durch einen Einbruch abhandengekommen.

Bei der Premium-Campingversicherung darüber hinaus:

Für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten für max. 120 Tage.

Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume, wenn der VN die Gefahr dafür trägt.

Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich bis 20.000,- €

Kosten für Wassermehrverbrauch infolge Rohrbruch bis 500,- €

Sachverständigenkosten

 

▼   Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?

Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Objekt und sind nicht versichert:

Schäden, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht

Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung verursacht

Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.

Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.

Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.

Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.

Schäden in Form von Rissen an versicherten Objekten, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung entstanden.

Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.

Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).

Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.

Kosmetischen Beeinträchtigungen, die nicht die Funktion der versicherten Sache / des Objekts beeinträchtigen (insbesondere, Kratzer, Schrammen, Scheuerstellen, Flecken, Dellen usw.)

Durch motorisierte Fahrzeuge, während der Motor eingeschaltet ist.

Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.

Weiterhin nicht mitversichert sind:

- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen

- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind

- Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.

- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten

 

Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Inventar und sind nicht versichert:

Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten Fahrrads.

Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht.

Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler.

Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.

Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.

Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.

Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind.

Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.

Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.

Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).

Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.

Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.

Schäden an versicherten Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl, wenn sich die Gegenstände im Vorzelt, Dauerstandzelt, Ganzjahreszelt oder Nebengebäude befinden.

Schäden an versicherte Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl während Sie das Objekt nicht bewohnen.

Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.

▼   Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?

Bei der Premium-Campingversicherung gilt:

Prinzipiell ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Nur bei Schäden durch:

- Sturm (ab Windstärke 8) & Hagel mit 250 Euro Selbstbehalt

- Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck / Schneelast, Lawinen und Vulkanausbruch gilt eine Selbstbeteiligung 10% der Schadenhöhe, mind. 500,- € aber max. 5.000,- € je Schaden.

Bei der Exklusiv-Campingversicherung gilt:

für Beschädigungen am Objekt oder Nebenobjekt gilt ein fester Selbstbehalt von 250,- € je Schadenfall für Schäden durch die Gefahren:

Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Überschwemmung / Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, soweit diese Gefahren versichert sind.

 
Bei Beschädigungen am Inventar / Hausrat gilt ein fester Selbstbehalt von 250,- € je Schadenfall für Schäden durch die Gefahren:

Sturm, Hagel, Überschwemmung / Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, soweit diese Gefahren versichert sind.

▼   Welche Entschädigung wird im Schadenfall gezahlt?

Bei den exklusiven Campingversicherungen von CampingAssec bestehen im Schadensfall folgende Entschädigungsregelungen:

Bei Totalschäden von Objekten gilt:

Wenn versicherte Objekte / Sachen völlig zerstört werden oder abhandenkommen, erfolgt die Entschädigung gemäß folgenden Grundsätzen:

Ist die versicherte Sache zum Schadenszeitpunkt nicht älter als 3 Jahre, erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Neuwerts.

Neuwert ist der Betrag, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes zu ersetzen.

Ist die versicherte Sache zum Schadenszeitpunkt älter als 3 Jahre, erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles aufzuwenden ist, um eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzsache zu erwerben.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur der versicherten Sache den gemäß Alter zu ersetzenden Wert, maximal jedoch die mit uns vereinbarte Höchstversicherungssumme der Sache, übersteigen.

Für das Alter des Objektes ist das Herstellungsdatum maßgeblich, für alle anderen erstmalig beim Händler neu erworbenen Sachen das Kaufdatum. Ist dies im Schadensfall nicht nachweisbar oder unbekannt oder wurden versicherte Sachen anders erworben (z.B. gebraucht gekauft oder geschenkt), wird grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn und soweit diese tatsächlich für Sie angefallen ist und Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Bei Totalschäden von Hausrat / Inventar gilt:

Wenn Hausrat völlig zerstört wird oder abhandenkommt, ersetzen wir Ihnen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.

Bei Teilschäden von Objekten und Hausrat / Inventar gilt:

Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, höchstens jedoch den ortsüblichen Neuwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.

▼   Warum ist die Erweiterung um eine Standplatzhaftpflicht sinnvoll?

Immer wieder kommt es leider auch zu Schäden gegenüber Dritten auf dem  Campingplätzen / Mobilheimplätzen durch das Objekt oder dem sonstigen Standplatzzubehör.

Nicht immer kommt für den entstandenen Sachschaden bzw. Personenschaden beim Campingplatznachbarn, dem Platzbetreiber oder bei der Standplatzeinrichtung eine private Haftpflichtversicherung dafür auf (sofern überhaupt eine Haftpflicht Versicherung vorhanden ist), da dieser Versicherungsschutz leider bei vielen Privathaftpflichtversicherungen fehlt oder nicht vereinbart werden kann oder der abgemeldete Wohnwagen / das Mobilheim auch keine KFZ-Haftpflicht hat.

Mögliche Situationen sind denkbar, wodurch auf einem Dauercampingplatz / Mobilheimplatz / Ferienpark durch den Wohnwagen und / oder Vorzelte, Mobilheime oder Nachbargebäude Ihrer umliegenden Nachbarn beschädigt bzw. vernichtet werden oder im schlimmsten Falle auch andere Personen verletzt, wie z.B.

Ihr Wohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Bauwagen brennt und das Feuer greift auf den Nachbarn über.

Die Gasleitung oder Dichtungen des Gasgrills sind beschädigt und dieser explodiert.

Gartenmöbel findet man nach einem Sturm im Wohnwagen, Mobilheim oder Zelt des Nachbarn wieder.

Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823 BGB geregelt:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

"Die Ersatzpflicht ist der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sollte daher hoch genug gewählt werden."

Um bestehende Versicherungslücken von Dauercampern oder Mobilheimbesitzern gerade auf dem Dauercampingplatz bzw. Mobilheimstellplatz so gering wie möglich zu halten, bieten wir eine Erweiterung der Campingversicherung um die Standplatzhaftpflichtversicherung an.

Dabei ist es unerheblich, ob darauf ein Wohnwagen, Mobilheim, Chalet, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen o.ä. steht.

▼   Welche Laufzeit hat der Vertrag?

Sie können die Laufzeit des Vertrages frei wählen.

Bei der Exklusiv-Campingversicherung und bei der Premium-Campingversicherung stehen wahlweise eine Laufzeit von 1 Jahr und von 3 Jahren inkl. 10% Laufzeitnachlass zur Verfügung.

Generell gilt: Wird der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch Sie oder den Versicherer gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Erwerber bei Aufgabe des Dauerstellplatzes und Verkauf des Objektes oder bei einer Prämienerhöhung.

Sie haben Fragen zu einem Produkt oder wünschen eine Beratung? Nehmen Sie Kontakt auf.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie unter (0351) 4706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.

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Datenschutzhinweise & Erstinformation zum Vermittler

Die Verarbeitung der von Ihnen bekanntgegebenen Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Download: Datenschutzerklärung (pdf)

 

Ich bin mit einer Kontaktaufnahme über die zur Verfügung gestellte Kontaktdaten

Bitte addieren Sie 3 und 4.

 

 

Die Anfrage ist erst dann bei uns eingegangen, wenn Sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden.

Dies kann ein paar Sekunden dauern.

Weiterhin erhalten Sie sofort nach absenden eine automatische Email vom System, dass die Anfrage bei uns eingegangen ist.

Sollte diese nicht der Fall sein, ist die Anfrage nicht durchgegangen.

Bitte prüfen Sie dann nochmal, ob alle Felder ausgefüllt, bei den Auswahlfeldern alle Angaben vorgenommen und alle Bestätigungshäckchen gesetzt wurden.