KFZ-Haftpflichtversicherung für Vermietanhänger

 

• Schutz für privat oder gewerblich vermietete Objekte

• Schutz für Selbstfahrer-Vermietanhänger

• Schutz bei Haftpflichtschäden durch den Anhänger / Trailer

KFZ-Haftpflichtversicherung für den vermieteten Anhänger / Trailer (Selbstfahrer-Vermietanhänger)

Die KFZ-Haftpflicht für Vermiet-Anhänger / Vermiet-Trailer bieten wir anfür die Nutzung im Werkverkehr mit Vermietung / Selbstfahrer-Vermietung.

Die Prämie ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht und beträgt:

bis 750 kg um die 137 Euro / Jahr je Anhänger

bis 3.500 kg um die 197 Euro / Jahr je Anhänger

über 3.500 kg um die 248 Euro / Jahr je Anhänger

Den Antrag zur KFZ-Haftpflicht für bis max. 3 Selbstfahrer-Vermietanhängr je Kunde stellen Sie bitte über nachfolgendes Formular.
 

Als Ergänzung für Besitzer und Betreiber / Vermieter / Verleiher von mobilen Saunen / Saunawagen / Campingfässern / Schlaffässern bieten wir zusätzlich eine

Spezial-Kaskoversicherung für die mobile Sauna oder Hot Tube nebst Anhänger / Trailer

 

Onlineantrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrer-Vermietanhänger / Trailer

• Sichere Datenübertragung (SSL-Zertifikat)
• Einfache und schnelle Antragstellung ohne Unterschrift
• Keine zusätzlichen Kosten. Kein Papier. Kein Porto.

• Kein Risiko durch 14-tägiges Widerrufsrecht, solange keine eVB eingelöst wurde

 

Daten des Antragstellers

(der Firmensitz muss Deutschland sein)

Vertreten durch:

Tragen Sie bitte die Postanschrift des Firmensitzes ein.

 

Angaben zu den Anhängern

Hinweis: versichert werden max. 3 Anhänger je Kunden

 
 
 
 

 

 

Art der Antragstellung & Vertragsbeginn

 
 

Nach Antragstellung senden wir den Antrag an den Versicherer, erhalten diese dann innerhalb von max. 2 bis 3 Werktagen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) und senden Ihnen diese per E-Mail zu, damit Sie den Anhänger anmelden können.

Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist somit der Tag der Einlösung der eVB bei der Zulassungsstelle.

Die Hauptfälligkeit ist immer am 01.01. eines Jahres.

Bei jährlicher Zahlung erhalten Sie für das laufende Jahr demzufolge eine Abrechnung ab Vertragsbeginn bis 31.12.
Danach erhalten Sie dann immer eine Abrechnung der Prämie vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er von einen der beiden Partein nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Geben Sie den gewünschen Versicherungsbeginn ein.

 

Hinweis: Die Hauptfälligkeit ist immer am 01.01. eines Jahres.

Bei jährlicher Zahlung erhalten Sie für das laufende Jahr demzufolge eine Abrechnung ab Vertragsbeginn bis 31.12.
Danach erhalten Sie dann immer eine Abrechnung der Prämie vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er von einen der beiden Partein nicht fristgerecht gekündigt wurde.

gewünschte Zahlweise & Zahlungsart

Bei "Jährlicher Zahlweise" können Sie wählen zwischen "Zahlung per Lastschrifteinzug" oder "Zahlung per Überweisung / Rechnung".
Bei "unterjährlicher Zahlweise" ist nur "Zahlung per Lastschrifteinzug" möglich.
 
 

Ich ermächtige die Gesellschaft, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstiut an, die von der Gesellschaft auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Angaben zur Vorversicherung

Besteht oder bestand für das zu versichernde Objekt bereits anderweitig Versicherungsschutz ?

 

Angaben zu Vorschäden

Gab es Schäden in den letzten 5 Jahren ?

 

 

Bilder und Dokumente

Hier können Sie z.B. Unterlagen oder Kopien der Zulassungsbescheinigungen beifügen.

(bitte aussagekräftige Bilder beifügen mit maximal 2 MB je Bild)

 

 

Sie haben noch Hinweise oder Wünsche?

 

Rechtliche Hinweise

Hinweis zu Beratungs- und Dokumentationspflichten

Seit Februar 2018 gilt für Vertragsabschlüsse per Fernabsatz gemäß § 312c BGB: Wir müssen Sie gemäß § 61 VVG auf Wunsch vorher beraten und dies dokumentieren.

Sie können natürlich auch direkt und ohne vorherige Beratung, den gewünschten Versicherungsschutz per Onlineantrag stellen.

Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.

Sie werden mit der Dokumentationsverzichtsbelehrung von uns darüber informiert, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann, aber nur für den Fall, dass wir Sie womöglich telefonisch falsch beraten haben.

Dies hat aber keinen Einfluss auf den von Ihnen beantragten Versicherungsschutz.

Wir stellen Ihnen diese Belehrung zum Speichern zur Verfügung.

Download: Dokumentationsverzichtsbelehrung (pdf)

Vertragsunterlagen & rechtliche Hinweise

Von Ihnen unrichtige oder falsch gemachte Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG

Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Bei dem vermittelten Produkt handelt es sich um eine Sonderzusage / Spezialversicherung von uns als Vermittler mit der „Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG“

Der Maklerauftrag mit "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" bezieht sich nur auf den von Ihnen gestellten Antrag und somit gewünschten Versicherungsschutz. Eine Erweiterung des Maklerauftrages kann nur mittels einer weiteren Individualvereinbarung mit uns geschlossen werden. Eine Vermittlerhaftung für eventuell anderweitig fehlenden Versicherungsschutz wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Nachfolgend stehen Ihnen die dem Vertrag zugrunde liegenden Informationen nach § 7 und 8 VVG sowie die Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG, das Prdouktinformationsblatt bzw Produktinformationsblätter sowie die Versicherungsbedingungen zum Produkt zum speichern als PDF zur Verfügung.

Download: Kundeninformation & Vertragsunterlagen zur KFZ-Haftpflichtversicherung (pdf)

Nach Absendung des Onlineformulars erhalten Sie von uns, nach Bearbeitung und Prüfung der Antragsdaten, eine Antragseingangsbestätigung per Email nebst einer Antragskopie und den wichtigsten Vorabinformationen.

Den Versicherungsschein erhalten Sie von der „Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG“ per Post an Ihre angegebene Postanschrift.

Belehrung zum Widerrufsrecht nach § 8 VVG:

Sie werden darüber belehrt, dass Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen können. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Nachweis obliegt Ihnen als Erklärender.

Datenschutzhinweise & Erstinformation zum Vermittler

Die Verarbeitung der von Ihnen bekanntgegebenen Daten wird durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Download: Datenschutzerklärung (pdf)

Auftragserteilung und Vollmacht

Ich beauftrage und bevollmächtige die Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Spitzwegstrasse 50, 01219 Dresden, meinen online gestellten Antrag mit allen gemachten Angaben bei der „Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG“ einzudecken.

kostenpflichtigen Versicherungsschutz beantragen:
Neben der Zahlung der Versicherungsprämie an den Versicherer fallen KEINE weiteren Kosten für die Vermittlung des Vertrages an uns als Versicherungsmakler an. Unsere Courtage ist Bestandteil der Prämie.
 
Bitte rechnen Sie 3 plus 7.

Der Antrag ist erst dann bei uns eingegangen, wenn Sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden.

Dies kann ein paar Sekunden dauern, vor allem, wenn Sie Fotos und / oder Dokumente beigefügt haben.

Weiterhin erhalten Sie sofort nach absenden eine automatische Email vom System, dass die Anfrage bei uns eingegangen ist.

Sollte diese nicht der Fall sein, ist die Anfrage nicht durchgegangen.

Bitte prüfen Sie dann nochmal, ob alle Felder ausgefüllt, bei den Auswahlfeldern alle Angaben vorgenommen und alle Bestätigungshäckchen gesetzt wurden.