Sonderkonzept zur separaten Betriebshaftpflicht für selbständige Tierfriseure / Groomer / Betreiber eines Tierpflegestudios - unabhängig davon, ob stationär mit Salon oder mit mobiler Tatigkeit
Mit dem Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung schützen Sie Ihr Vermögen und zukünftiges Einkommen gegen Schadenersatzansprüche durch schuldhaftes Verhalten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durch die selbständige Tätigkeit als Hundefriseur, Hundepflegestudio, Groomer, egal ob diese nun von Ihnen oder ihren Mitarbeitern verursacht werden.
Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im § 823 BGB geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Durch die umfangreichen Leistungen des Sonderkonzeptes zur Betriebshaftpflichtversicherung sind fast alle möglichen Tätigkeiten & Betriebsrisiken ihres Unternehmes abgesichert und Sie somit bestens geschützt und das zu fairen Prämien findet man nicht auf Vergleichsportalen wie Check24, Tarifcheck.de, Preisvergleich.de, Verivox oder ähnliche.
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht-Versicherung für Tierfriseur / Hundefriseur, Groomer oder Betreiber von Tierpflegesalon / Hundepflegestudio
Die Tätigkeit als selbständiger Tierfriseur bzw. Betreiber eines Tierpflegesalons / Tierpflegestudios birgt etliche Risiken, denn die Risiken sind vielfältig und nicht einschätzbar. Daher sollten man sich dringend vor Forderungen Dritter schützen, die aufgrund eines Schadens entstehen, den ein Kind unter Ihrer Aufsicht verursacht hat oder wenn sich ein Kind unter Ihrer Aufsicht verletzt.
Sicherlich ist es nicht möglich, solche Unfälle oder Schäden gänzlich zu vermeiden, denn auch wenn man mehr als vorsichtig, umsichtig und sorgfältig ist. Ein Reagieren Ihrerseits ist zwar oft unmöglich, aber der Schaden bleibt nun an Ihnen als ausführende Person hängen.
Schadenbeispiele braucht man nicht zu konstruieren, der Alltag bietet diese von allein..
Über die Betriebshaftpflicht- / Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Tierfriseurbetriebe / Tierpfegesalonbetreiber, ob statiuonär oder mobil, sind versichert
- der Beriebsinhaber / Gesachäftsführer
- alle gesetzlichen Vertreter
- alle Betriebsangehörigen inkl. Pauschal-, Saison- oder Leiharbeiter
Über die Betriebshaftpflicht- / Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche / nebenberufliche Lehrer besteht Schutz je Schaden bei:
- Deckung bis zu 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden
- Deckung bis zu 300.000 Euro für Vermögensschäden
- Deckung bis zu 300.000 Euro für Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
- Deckung bis zu 300.000 Euro für Ansprüche aus Benachteiligungen
- Deckung bis zu 300.000 Euro für Erweiterten Strafrechtsschutz
- inklusive Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- versichert ist der Beriebsinhaber und alle gesetzlichen Vertreter sowie alle Betriebsangehörigen inkl. Pauschal-, Saison- oder Leiharbeiter
- inklusive weiterer versicherter Risiken
Es gilt kein Selbstbehalt je Schadensfall, ausgenommen bei Tätigkeitsschäden mit 250 Euro je Schadensfall.
Für selbständige Tierfriseure / Tierpflegestudiobetreiber im Kleingewerbe, ob ohne oder mit wenig angestellten Mitarbeitern, bietet dieses Sonderkonzept günstige Prämien bereits für 136,85 Euro / Jahr.
Optional haben Sie sogar die Möglichkeit, ein Familien-Privathaftpflicht mit umfangreichen Leistungen günstig mit einzuschliessen.
▼ Warum wir eine prämienfreie Betriebshaftpflicht / Berufshaftpflicht im Rahmen der Privathaftpflicht nicht empfehlen?
Eine Betriebshaftpflicht / Berufshaftshaftpflicht und eine Privathaftpflicht decken unterschiedliche Risiken ab.
Manche Privathaftpflichtversicherungen enthalten einen kleinen Einschluss für nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten oder sehr geringfügige selbstständige Nebentätigkeiten. Das ersetzt aber keine echte Betriebshaftpflicht und gilt nur unter engen Voraussetzungen.
Deshalb ist es in der Regel keine geeignete Lösung, eine Betriebshaftpflicht / Berufshaftpflihct "im Rahmen" einer Privathaftpflicht prämienfrei absichern zu wollen.
Die wichtigsten Gründe hierfür sind:
Unterschiedlicher Versicherungszweck:
Eine Privathaftpflicht schützt nur vor Schäden, die im privaten Alltag entstehen. Schäden aus einer selbstständigen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit sind nahezu immer ausgeschlossen.
Höheres Risiko:
Unternehmen verursachen oft deutlich höhere und andere Haftungsrisiken als Privatpersonen, z. B. Beratungsfehler, Schäden bei Kunden oder Fehler von Mitarbeitern.
Andere rechtliche Anforderungen:
Eine Betriebshaftpflicht ist auf die Besonderheiten eines Betriebs zugeschnitten und kann je nach Branche spezielle Risiken einschließen, die eine Privathaftpflicht gar nicht abdeckt.
Einschränkungen bei den Tätigkeiten:
Nur eng begrenzte und meist nur nebenberufliche Tätigkeiten mit Umsatz- oder Einkommensgrenzen und ohne Mitarbeiter möglichEinschränkungen beim Versicherungsschutz, wie
- oft sind nur reine Personen- und Sachschäden versichert
- meist keine Absicherung von Tätigkeitsschäden oder branchenspezifischen Risiken enthalten
- meist kein Absicherung von Subunternehmern oder Aushilfen vorhanden
- meist kein Schutz bei Produkthaftungsrisiken (je nach Branche)
- keine erweiterten Mietsachschäden versichert
FAZIT:
Der Nebentätigkeits-Einschluss in der Privathaftpflicht ist eher als Auffanglösung für sehr kleine, risikoarme oder ehrenamtliche Tätigkeiten gedacht, etwa gelegentliche Nachhilfe, kleine handwerkliche Nebentätigkeiten oder ähnliche Tätigkeiten mit geringem Risiko. Er soll keine vollwertige gewerbliche Haftpflicht ersetzen.Für Berufe mit erhöhtem Haftungsrisiko reicht dieser Einschluss praktisch nie aus. Hier sind spezielle Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherungen erforderlich in welchen man dann eben den privaten Haftpflichtschutz wiederum mit einschliessen kann oder man trennt beide Absicherungen strikt voneinander und beantragt 2 separate Versicherungen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung fürTierfriseur / Tierpflegesalonbetreiber / Groomer im Kleingewerbe im ÜberblickMit dem nachfolgenden Überblick möchten wir Ihnen eine schematische Darstellung über den Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung geben.
Sie stellt lediglich eine Zusammenfassung dar und ersetz nicht die aktuell zu Grunde liegenden Bedingungen des Versicherungpaktes. |
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Versicherungssummen / Selbstbehalt / Prämien |
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| Deckungsssummen |
bis 5 Mio Euro je Personen- & Sachschaden, bis 300.000 Euro je Vermögensschäden, jeweils max. die doppelte Summe je Versicherungsjahr
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generelle Selbstbeteiligung |
keine
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Prämie inklusive Versicherungssteuer unabhängig vom Gesamtjahresumsatz |
1 tätige Person = 136,85 Euro / Jahr 2 tätige Personen = 273,70 Euro / Jahr 3 tätige Personen = 410,55 Euro / Jahr 4 tätige Personen = 547,40 Euro / Jahr 5 tätige Personen = 684,25 Euro / Jahr |
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Einschluss Familien-Privathaftpflicht für den Inhaber / gesetzlichen Vertreter
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47,60 Euro / Jahr |
| Antragstellung per Onlineantrag | |
Schutz besteht für folgende Personen / Unternehmen |
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Betriebsinhaber und alle gesetzlichen Vertreter
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alle Betriebsangehörigen inkl. Pauschal-, Saison- oder Leiharbeiter
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alle in den Betrieb eingegliederte oder freiberuflich tätige Personen
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die Beauftragung von Subunternehmen
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Arbeits- / Liefergemeinschaften
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rechtlich selbständige Betriebsstätten im Inland (auch neu hinzukommende)
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Allgemeine Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung / Vermieterhaftpflichtversicherung |
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| Prüfung der Haftpflichtfrage | |
| Abwehr von unberechtigten Ansprüchen | |
| Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen | |
Schutz besteht für betriebstypischen Risiken / Tätigkeiten wie |
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| das Betriebsrisiko als Solches | |
| Haus- und Grundbesitzerrisiko für betriebliche Gebäude / Objekte und Grundstücke | |
| Personen- oder Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften (Produkthaftung) | |
| Internetrisiken - Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten | |
| Bauherrenrisiko für betriebliche Bauvorhaben | |
| Be- und Entladeschäden (Fremdschäden) | |
| Erweiterter Strafrechtsschutz bis 300.000,- Euro | |
| Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden | |
| Vermietung von Räumen / Plätzen für Veranstaltungen | |
| Schäden durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern | |
| Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen |
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| Schäden bei Verwendung fremder Kraftfahrzeuge als Subsidiärdeckung | |
| Vorsorgedeckung für neue Risiken in Höhe der Versicherungssumme | |
weiterhin sind folgende Risiken / Ansprüche mitversichert (alphabetisch) |
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| Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 300.000,- Euro | |
| Abwässer, Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen | |
| Ansprüche aus Benachteiligungen bis 300.000,- Euro | |
| Ansprüche der Versicherungsnehmer und Versicherten untereinander | |
| Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und ihrer Angehörigen gegen den Versicherungsnehmer | |
| Aufrechnung mit Werklohn- und Kaufpreisforderungen | |
| Auslösen von Fehlalarm bis 15.000,- Euro | |
| Belegschafts- und Besucherhabe | |
| Betriebliche Veranstaltungen und Schulungen, Teilnahme an Messen und Ausstellungen | |
| Bewachungsschäden / Schäden an bewachten Sachen | |
| Energiemehrkosten aufgrund von mangelhaft durchgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten | |
| Energieversorgung | |
| Haftungsfreistellungen zugunsten von Abnehmern des Versicherungsnehmers | |
| Löschung und Abhandenkommen fremder Daten einschl. Folgeschäden | |
| Mangelbeseitigungsnebenkosten | |
| Medienverluste - Austreten bzw. Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen | |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe bis 5 Jahre |
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| Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen | |
| Regressverzicht | |
| Schiedsgerichtsverfahren | |
| Strahlenschäden | |
| Tätigkeitsschäden einschl. Leitungsschäden mit 250,00 Euro Selbstbeteiligung | |
| Vermögensschäden einschl. Verletzung von Datenschutzgesetzen | |
| Vertraglich übernommene Haftpflicht | |
weiterhin sind folgende Gewässerschaden- und Umweltrisiken versichert |
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| Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Versicherung) | |
| Schäden gemäß Umweltschadensgesetz (Umweltschaden-Versicherung) | |
| Abwasserschäden | |
| Gewässerschaden für Heizöl / Diesel / Benzin-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge. | |
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Kleingebinde bis 500 Liter / Kilogramm je Einzelgebinde die Gesamtmenge aller Einzelgebinde darf jedoch eine Gesamtmenge von 5.000 Liter / Kilogramm je Betriebsstätte nicht übersteigen |
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| Betrieb von Öl-, Benzin-, Fett- und Amalgamabschneider. | |
| Antragstellung per Onlineantrag | |
Unser Partner und Risikoträger des Versicherungsschutzes |
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Die Verwaltung des Vertrages wird vom Assecuradeur "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" in Hamburg vorgenommen. Risikoträger / Versicherer ist ein Konsortium bestehend aus folgenden Gesellschaften: Allianz Versicherung, Alte Leipziger Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung, Gothaer Versicherung. |
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Legende / Hinweise |
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Es gelten ausschließlich die dem Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen - siehe unten.
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Alle Angaben Stand 07.2026 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
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© CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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Dokumente zum Downloaden:
Verbraucherinformationen & Vertragsbedingungen zur Betriebshaftpflichtversicherung (pdf)
Hinweis zu unseren Beratungspflichten
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung gemäß § 61 VVG zusteht.
Telefonisch erreichen Sie uns hierfür während unserer o.g. Bürozeiten unter +49 351 4706577 oder Sie stellen Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.
Sie können natürlich auch ohne vorherige Beratung einen Onlineantrag stellen.
Nachstehend finden folgende Dokumente zum herunterladen:
Erstinformation zum Vermittler nach § 15 Versicherungsvermittlerverordnung (pdf)
Datenschutzerklärung der Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG (pdf)
Onlineantrag zur Betriebshaftpflichtversicherung für Tierfriseure / Tierpflegesalonbetreiber / Groomer
• Kein Risiko durch 14-tägiges Widerrufsrecht.

