Versicherungen rund ums Camping, Dauercamping im Vergleich

Campingversicherungen mit Allgefahrendeckung

 

• Schutz für Standwohnwagen, Mobilheim, Chalet, Tiny House, Bauwagen

• Schutz für Dauerstandzelt, An- und Vorbau, Terrasse, Carport, Nebengebäude

• Schutz für die Einrichtung, das Inventar & bewegliche Sachen

• Schutz bei Schäden gegenüber Dritten durch den Standplatz / das Objekt

Die Campingversicherungen mit Allgefahrendeckung von CampingAssec im Vergleich mit "ADAC"

Damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können, wie leistungsstark und trotzdem günstig unsere exklusiven Campingversicherungen mit unseren Partnern "HVS" und "AGENCIO" verschaffen können, haben wir diese in einem Vergleich mit der Campingversicherung vom ADAC gegenübergestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 0351 4706577 zur Verfügung.

Hinweise zur aktuell angebotenen Campingversicherung von ADAC

Der ein oder andere Leser wird jetzt vielleicht überrascht sein, aber seit der in 2019 besiegelten Zusammenarbeit von ADAC und ALLIANZ im Bereich der KFZ-Versicherung, bieten beide inhaltlich das gleiche Produkt / Versicherungsbedingungen an. Sprich, obwohl zwar beim ADAC überall ADAC drauf steht, ist hier die ALLIANZ der Risikoträger der Dauercampingversicherung. Ob die Prämien auch identisch sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wie also schon offeriert, basiert die Dauercamping Versicherung vom ADAC auf der KFZ-Versicherung, speziell Teilkaskoversicherung und es gibt die Möglichkeit, auch optional den Camper-Inhaltsschutz bis 10.000 Euro einzuschließen. Höherer Versicherungsschutz ist nicht möglich.

Versicherungsschutz besteht über den ADAC nur für Standfahrzeuge und Mobilheime (nicht zugelassene Wohnwagen und Mobilheime) unter folgenden Voraussetzungen:
Sie nehmen nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teil und
  • Sie dienen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf.
  • Sie werden nicht gewerblich genutzt oder vermietet.
  • Sie befinden sich auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen oder im Winterlager.

Demzufolge kann man darüber keine zugelassenen Wohnwagen versichern und keine Wohnobjekte, welche sich auf einem privaten oder sonstigen Grundstück befinden.

Eine weitere Einschränkung sind folgende Klauseln in der Dauercampingversicherung vom ADAC:

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.

Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug-Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.

Sprich in der Nebensaison, kann dies schon den Versicherungsschutz kosten.

Weiterhin sollte man beachten, dass die Selbstbeteiligung je Schadensfall (egal bei welcher Gefahr oder Schaden) immer 150 Euro  beträgt.

Bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen beträgt die Selbstbeteiligung sogar je Versicherungsfall 20% vom Schadenbetrag, mindestens jedoch 150 Euro.

Zu erwähnen gilt noch, dass im Rahmen der „Zusatzvereinbarung Dauercamper“ KEIN Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Ob dieser anderweitig angeboten wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

Hierfür bieten wir Kunden eine >> separate Standplatzhaftpflicht bei Schäden gegenüber Dritten an.

Weiterhin werden nach einem Totalschaden KEINE Kosten für das Aufräumungen des Standplatzes erstattet.

Hierfür bieten wir eine >> separate Schadenkosten-Versicherung, welche die Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Vernichtungskosten bis 10.000 Eurio erstattet aufgrund vieler Gefahren.

 

Wer jedoch noch eine ältere Police auf Basis der Campingversicherungsbedingungen bei ADAC hält, findet hier einen hier einen Vergleich zu unserer exklusiven Sonderkonzepten mit unseren Partnern "HVS" und "agencio"

Anbieter / Produktname CampingAssec & HVS CampingAssec & agencio
ADAC - Altverträge

Versicherungsumfang  & versicherte Leistungen fürs Objekt

Welche Objekte sind versicherbar?

abgemeldeter Standwohnwagen
zugelassener Standwohnwagen (1)
feststehendes Wohnmobil (1)
Mobilheim (1)
Bauwagen / Zirkuswagen - zu Wohnzwecken (1)
Tiny House (1)

Annahmerichtlinien

Alter des Objekts bei Antragstellung

bis 50 Jahre

Älter auf Anfrage

bis 50 Jahre

Älter auf Anfrage

keine Angaben

mitversicherte Sachen und Nebenobjekte

wintertaugliches Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt
fester An- oder Vorbau keine Angaben
Wohnwagenschutzdach (sturm- und schneelasttauglich)
Carport (ggfs als Alternative zum Schutzdach)
Terrassen nebst Überdachungen
Markisen / Sonnendächer
Fußboden ja ja
SAT-Anlage ja bis 50 €
Nebengebäude / Garten- oder Gerätehütte bis 10 qm ja
Pavillons mit harter Dachung ja
sonstige Grundstücksbestandteile
optional bis 5.000 €
über Outdoor-Paket
bis 1.000 €
optional bis 10.000 €
über Outdoor-Paket

Solar- & Photovoltaikanlagen

(mit dem Objekt fest verbunden)

Selbstbehalt 150 €
bis 1.000 €

optional bis 8.000 € oder bis 15.000 €

Höchstentschädigungssumme

max. versicherbare Höchstsumme bis 200.000 € bis 160.000 €
bis 30.000 €
Vorzelte, Vorzeltinhalt, Markisen und Sonnendäche
bis 10.000 €

Wie kann das Objekt genutzt werden?

selbst genutzt - nicht ständig bewohnt ja
selbst genutzt - ständig bewohnt ja
selbst genutzt und teilweise vermietet ja
nur vermietet ja

Wo kann sich das Objekt befinden?

auf einem offiziellem Campingplatz, Mobilheim- oder Ferienpark ja
auf einem privaten umzäunten Grundstück ja
im Winterlager ja
wenn abgemeldet
Standort des Objektes / des Standplatzes wird in folgenden Ländern versichert Deutschland
Deutschland (2)
Belgien (2)
Bulgarien (2)
Dänemark (2)
Estland (2)
Finnland (2)
Frankreich (2)
Griechenland (2)
Großbritannien (2)
Irland (2)
Italien (2)
Kroatien (2)
Lettland (2)
Litauen (2)
Luxemburg (2)
Malta (2)
Niederlande (2)
Norwegen (2)
Österreich (2)
Polen (2)
Portugal (2)
Rumänien (2)
Schweden (2)
Schweiz (2)
Slowakei (2)
Slowenien (2)
Spanien (2)
Tschechien (2)
Ungarn (2)
Zypern (2)
Deutschland

Gegen welche Gefahren ist das Objekt & Inventar versichert?

Brand, Explosion, Blitzschlag
Selbstbehalt 150 €
Implosion, Überspannung durch Blitz, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Sturm ab Windstärke 8 / Hagel
Selbstbehalt 250 €
Selbstbehalt 250 € (2)
Selbstbehalt 150 €
Leitungswasser und Frost
Selbstbehalt 250 €
Selbstbehalt 150 €
Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub
Selbstbehalt 20%, mind. 150 €
reiner Vandalismus / mutwillige Sachbeschädigung Dritter
optional bis 5.000 €
oder bis 10.000 €
(150 € Selbstbehalt)
optional bis 5.000 €
oder bis 10.000 €
(150 € Selbstbehalt)
Selbstbehalt 150 €
Sachschäden durch Mieter am Vermietobjekt
optional bis 5.000 €
über Vermieter-Paket
(250 € Selbstbehalt)
optional bis 5.000 €
über Vermieter-Paket
(250 € Selbstbehalt)
Schneedruck
(Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden)

nur in Deutschland

(250 € Selbstbehalt) (2)

Selbstbehalt 150 €
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
(Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden)

nur in Deutschland

(250 € Selbstbehalt) (2)

Überschwemmung

(Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden)

(250 € Selbstbehalt in D) (2)

(2.500 € Selbstbehalt außerhalb von D) (2)

Selbstbehalt 150 €
Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am versicherten Objekt oder Inventar
optional bis 500 €
über Outdoor-Paket
optional bis 1.000 €
über Outdoor-Paket

Welche Kosten sind bei einem Schadenfall versichert?

Art der Kosten Auf- & Wegräumen, Abbruch, Entsorgung, Abtransport, Transport & Lagerung für max 180 Tage, Schutz / Bewachung bis 72 Stunden Auf- & Wegräumen, Abbruch, Entsorgung, Abtransport, Transport & Lagerung für max 120 Tage, Schutz / Bewachung bis 72 Stunden Kosten für Wiederherstellung inkl. Fracht- und Transportkosten

Versicherungsumfang für den Inhalt, das Inventar

Welche Sachen sind versichert?
Sachen zur privaten Nutzung und des persönlichen Bedarfs

jedoch keine Foto- und Filmapparate, Laptops, mobile Navigationsgeräte

Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr, Bestuhlung
elektrische und elektronische Geräte, auch Laptops / Tablets, Handys, Kameras,
optional bis 3.000 €
über Diebstahl-Paket

bis 500 €

optional bis 5.000 €
über Diebstahl-Paket
Fahrräder innerhalb des Objektes
ja
Fahrräder außerhalb des Objektes
optional bis 3.000 €
über Diebstahl-Paket

bis 500 €

optional bis 3.000 €
über Diebstahl-Paket
Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts keine Angaben
Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme
Kunstgegenstände, Wertsachen und Bargeld bis zu bestimmten Höchstgrenzen
Einfacher Diebstahl von Gegenständen / Sachen im Freien
optional bis 3.000 €
über Diebstahl-Paket

bis 500 €

optional bis 3.000 €
über Diebstahl-Paket
Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Sturm oder Hagel
optional bis 500 €
über Outdoor-Paket
optional bis 1.000 €
über Outdoor-Paket

Höchstentschädigungssumme

Im Grundpaket inklusive bis 5.000 €
bis 5.000 €
Optionale Erhöhung der Höchstentschädigung inklusive bis 40.000 €

Versicherungsumfang Glasbruchschutz

Schutz für Verglasungen des Objektes
Selbstbehalt 150 €
Schutz für Verglasungen des Mobiliars

Prämienbeispiele / Prämienvergleiche

Anbieter / Produktname CampingAssec & HVS CampingAssec & agencio
ADAC - Altverträge

Beispiel 1

Wert Objekt = 10.000 €

223,13 € / Jahr

188,89 € / Jahr

ca 312 € / Jahr

Nicht-Mitglieder 15% Zuschag

Wert Vorzelte = 2.500 €
Wert Inventar = 2.500 €

Beispiel 2

Wert Objekt = 30.000 €

223,13 € / Jahr

200,79 € / Jahr

ca 743 € / Jahr

Nicht-Mitglieder 15% Zuschag

Wert Vorzelte = 5.000 €
Wert Inventar = 5.000 €
Antragstellung Zum Onlineantrag Zum Onlineantrag

Legende / Hinweise

(1) Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen. Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Dafür bieten wir eine spezielle Transportversicherung / Überführungskasko an.

(2) Für die Gefahren Sturm & Hagel gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.

Für die erweiterte Elemetarschadendeckung gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang.

Diese Regelungen entfallen, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat.

Bei der erweiterten Elementarschadendeckung besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen / Hochwasser durch Sturmflut, Sintflut oder Deichbruch.

Das Überschwemmungsrisiko wird weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung in der Police explizit ausschliesst, z.B. wenn sich der Dauerstandplatz in unmittelbarer Nähe (ca 500 m) zu einem fließenden Gewässer oder dem Meer befindet oder nicht ca 10 m über dem Meeresspiegel.

Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung / Hochwasser für Standorte in folgenden Ländern: Kroatien, Lettland, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn.

Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren Vulkanausbruch für Risikoorte / in Ländern außerhalb von Deutschland.

Es handelt sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung. Es wurden die aktuellsten Vertragsbedingungen und Prämien herangezogen. Eventuelle Sondervereinbarungen, Sonderkonzepte oder Sondernachlässe konnten nicht berücksichtigt werden.
Es gelten ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
Alle Angaben Stand 10.2022 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
© CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

 

Sie haben noch Fragen zum Produkt oder wünschen eine Beratung?

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.

Telefonisch erreichen Sie unter (0351) 4706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.

>> Hier finden Sie unsere Erstinformation gemäß §11 VersVermV