Die Ferienhaus-Versicherung mit Allgefahrenschutz für Gebäude und / oder Hausrat in Luxemburg
Mit der Allgefahrendeckung zur Ferienhausversicherung bieten wir Versicherungsschutz für das nicht ständig bewohnte Ferienhauses / die Ferienimmobilie / das Feriendomizil in allen Regionen von Luxemburg in Ösling und Guttland sowie die Kantone Capellen, Esch an der Alzette, Luxemburg, Mersch, Clerf, Diekirch, Redingen, Vianden, Wiltz, Echternach, Grevenmacher und Remich.
Die Leistungen der Ferienhausversicherung mit Allgefahrendeckung für Ferienimmobilien in Luxemburg im Überblick:
Die speziell entwickelte Ferienhausversicherung mit Allgefahfendeckung für Ferienimmobilien schützt das nicht ständig bewohnte Ferienhaus / Ferienimmobilie / Feriendomizil / Cottages / Datsche / Bungalow * und ist eine Kombination aus:
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Wohngebäudeversicherung nebst Glasbruchversicherung für die Gebäudeverglasung
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optional: Hausratversicherung nebst Glasbruchversicherung für die Inventarverglasung
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optional: Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht als Gebäudeeigentümer der Ferienimmobilie
und es besteht Versicherungsschutz gegen die häufigsten Gefahren des Alltags wie:
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Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung
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Sturm und Hagel
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Leitungswasser (Wasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser)
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erweiterte Elementargefahren (z.B. Hochwasser / Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Vulkanausbruch)
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Mietausfall (bei vermieteten Immobilien)
- Kostenerstatz nach einem Versicherungsfall (Aufräumungs- & Abbruchkosten, Bewegungs- & Schutzkosten uvm)
Weiterhin besteht Schutz durch eine speziell entwickelte Allgefahrenversicherung, sprich es sind alle Schäden versichert, welche nicht explizit ausgeschlossen sind.
Mit der Ferienhausversicherung - der Gebäudeversicherung fürs nicht ständig bewohnte Ferienhaus kann das Gebäude (auch das Nebengebäude, Gebäudezubehör, Gebäude- und Grundstücksbestandteile) ohne Vorabanfrage bis zu einer Versicherungssumme von 1.000.000,- Euro versichert werden.
Weiterhin kann in Kombination der Hausrat über die optionale Hausratversicherung für die losen Sachen im nicht ständig bewohnten Ferienhaus ohne Vorabanfrage bis 250.000,- Euro, inklusive Kunstgegenstände bis 20.000,- Euro mitversichert werden. Wertgegenstände sind dann ebenfalls bis zu bestimmten Summen mitversichert.
Oftmals sorgen jedoch andersartige Rechts- und Versicherungskulturen wie auch Sprachbarrieren für unliebsame Überraschungen. Es empfiehlt sich daher, eine Ferienhausversicherung nach deutschem Recht und in deutscher Sprache abzuschließen. Diese Vorrausetzungen erfüllt natürlich die Ferienhausversicherung. Gleichwohl wird jeweils die länderspezifische Rechtslage inklusive Besteuerung einbezogen.
Die Versicherung können Sie auch abschließen, wenn Ihr Hauptwohnsitz bei einer anderen Gesellschaft versichert ist.
Schutz erhalten Sie auch, wenn Sie die Immobilie privat vermieten.
Ein Haus oder Wohnung gilt i.d.R. als nicht ständig bewohnt, wenn es an 60 aufeinanderfolgenden Tagen unbewohnt bleibt.
>>> Alle Leistungen im Detail ....
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