Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht -
Gasprüfung in StVZO aufgenommen
06.2024
Wie wir dem Presseportal des "Deutscher Verband Flüssiggas e.V." entnehmen konnten, wird aus aus einer Empfehlung eine Pflicht:
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen.
Mit dem neuen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO.
Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen somit alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU)
Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" anzuwenden. "Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen."
Wichtig zu wissen:
Diese Gasprüfung gilt dann sowhl für zugelassene als auch für (dauerhaft) abgemeldete Wohnwagen und Wohnmobile.
Bisher galt:
Campingfahrzeuge wie Wohnmobile oder Wohnwagen bestehen die Hauptuntersuchung ohne gültige Gasprüfungsplakette bzw. -bescheinigung. Bis 31. Dezember 2019 notierten Prüfer:innen die fehlende Prüfbescheinigung als "nicht erheblichen Mangel" in den HU-Unterlagen. Mit einer Neuregelung im Jahr 2020 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese Mangelbewertung vorübergehend ausgesetzt. Seitdem wird das Fehlen der Gasprüfung nicht mehr in der HU vermerkt.
Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit
Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen
Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können.
Was bedeutet eigentlich eine Gasprüfung nach "G 607" und für welche Fahrzeuge gilt dies?
Campingfahrzeuge wie Wohwagen oder Wohnmobile mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten Gasprüfung G 607.
Dahinter steckt eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sachverständige oder ein Sachverständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft. Die rechtliche Grundlage bilden folgende Richtlinien:
- die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF)
- die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG
- das namensgebende DVGW-Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607
Ob es sich um motorisiertes Kfz oder Anhänger handelt, ist unwichtig. Sobald das Fahrzeug oder Anhänger in die Kategorie Campingfahrzeuge fällt und über eine Flüssiggasanlage zu Heiz- und Kochzwecken verfügt, sollte in regelmäßigen Abständen eine Gasprüfung G 607 erfolgen. Neben regulären Wohnwagen und Wohnmobilen zählen dazu auch selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen.
Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und abgemeldete Dauercamping-Wohnwagen unterliegen ebenfalls der Qualitätsüberprüfung nach G 607. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Campingfahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.
Ein regelmäßiger Gascheck bei Wohnanhängern war bisher nicht verpflichtend. Vorgeschrieben war eine Gasprüfung lediglich vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage.
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Gasanlage Ihres Caravans aber auch nach Erstabnahme regelmäßig überprüfen lassen.
Wer führt die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen durch?
Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich anerkannte Sachverständige die Gasprüfung bei Caravans und Campingmobilen durchführen. Laien sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen.
In der Regel können Sie die Gasprüfung bei allen Prüforganisationen vornehmen lassen, die auch die Hauptuntersuchung durchführen.
Dazu gehören neben dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) und Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) auch die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger e.V. (KÜS).
Neben den Prüfgesellschaften sind auch Fachwerkstätten und Fahrzeughändler für Wohnwagen und Wohnmobile dazu befähigt, Flüssiggasanlagen und Gassysteme bei Straßenfahrzeugen zu prüfen und amtlich abzunehmen.
Mobile Gasprüfung für Wohnwagen spart Zeit.Auf Campingplätzen finden ebenfalls regelmäßige Abnahmen statt. Darüber hinaus gibt es mobile Dienstleister, die zu Ihnen nach Hause kommen und dort die Gasprüfung an Wohnanhänger / Wohnwagen oder Wohnmobilen durchführen.
Für alle Optionen gilt:
Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.
Auf der Webseite des DVFG finden Sie eine Liste mit zertifizierten Prüfbetrieben, die Gasprüfungen an Wohnwagen durchführen.
Darauf sollten Sie beim Umgang mit Wohnwagen-Gasanlagen achten
Gehen Sie mit dem Gassystem Ihres Mobilheims / Wohnwagen/ Wohnmobil stets umsichtig um. Das gilt besonders für die Flasche, in der das verflüssigte Gas lagert. Folgende Tipps helfen, die Sicherheitsstandards nach G 607 einzuhalten und das Risiko für Gasunfälle zu minimieren:
Optimal abgesichert mit den Dauercamping-Versicherungen für Standwohnwagen und Mobilheime von CampingAssec
Eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnanhängern / Standwohnwagen oder Mobilheimen ist nicht nur aus Gründen Ihrer persönlicher Sicherheit wichtig, sondern auch aus versicherungsrechtlichen Gründen sinnvoll.
Denn gemäß § 31 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Sie als Halter / Eigentümer für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich.
Nutzen Sie ein Campingfahrzeug / Anhänger mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz.
Die Folge: Im Schadensfall kann Ihr Versicherer seine Leistung verweigern und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.
Können Sie hingegen eine gültige Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.
Weiterhin haben wir aber mit unseren Produktpartnern zu unseren exklusiven Dauercamping-Versicherungen ausgehandelt, dass auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind und schützt Ihnen bares Geld.
Wie die grobe Fahrlässigkeit je Produkt geregelt ist, findet man in unserer Vergleichstabelle zu den Dauercampingversicherungen von CampingAssec.
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