Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht -

Gasprüfung in StVZO aufgenommen

06.2024

Wie wir dem Presseportal des "Deutscher Verband Flüssiggas e.V." entnehmen konnten, wird aus aus einer Empfehlung eine Pflicht:

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen.

Mit dem neuen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO.

Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen somit alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU)

Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" anzuwenden. "Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen."

Wichtig zu wissen:

Diese Gasprüfung gilt dann sowhl für zugelassene als auch für (dauerhaft) abgemeldete Wohnwagen und Wohnmobile.

Bisher galt:

Campingfahrzeuge wie Wohnmobile oder Wohnwagen bestehen die Hauptuntersuchung ohne gültige Gasprüfungsplakette bzw. -bescheinigung. Bis 31. Dezember 2019 notierten Prüfer:innen die fehlende Prüf­bescheinigung als "nicht erheblichen Mangel" in den HU-Unterlagen. Mit einer Neuregelung im Jahr 2020 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese Mangelbewertung vor­über­gehend ausgesetzt. Seitdem wird das Fehlen der Gas­prüfung nicht mehr in der HU vermerkt.

Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit

Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen

Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen

Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können.

Was bedeutet eigentlich eine Gasprüfung nach "G 607" und für welche Fahrzeuge gilt dies?

Campingfahrzeuge wie Wohwagen oder Wohnmobile mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten Gasprüfung G 607.

Dahinter steckt eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sach­ver­ständige oder ein Sach­ver­ständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft. Die rechtliche Grund­lage bilden folgende Richtlinien:

  • die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF)
  • die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG
  • das namensgebende DVGW-Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607
     

Ob es sich um motorisiertes Kfz oder Anhänger handelt, ist unwichtig. Sobald das Fahrzeug oder Anhänger in die Kategorie Camp­ingfahrzeuge fällt und über eine Flüssig­gas­anlage zu Heiz- und Kochzwecken verfügt, sollte in regel­mäßigen Ab­ständen eine Gasprüfung G 607 erfolgen. Neben regulären Wohnwagen und Wohnmobilen zählen dazu auch selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen.

Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und abgemeldete Dauercamping-Wohnwagen unterliegen ebenfalls der Quali­täts­überprüfung nach G 607. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Camping­fahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.

Ein regelmäßiger Gascheck bei Wohnanhängern war bisher nicht verpflichtend. Vorgeschrieben war eine Gasprüfung lediglich vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage.

Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Gasanlage Ihres Caravans aber auch nach Erstabnahme regelmäßig überprüfen lassen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich anerkannte Sachverständige die Gasprüfung bei Caravans und Campingmobilen durchführen. Laien sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen.

In der Regel können Sie die Gasprüfung bei allen Prüforganisationen vornehmen lassen, die auch die Hauptuntersuchung durchführen.

Dazu gehören neben dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) und Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) auch die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger e.V. (KÜS).

Neben den Prüfgesellschaften sind auch Fachwerkstätten und Fahrzeughändler für Wohn­wagen und Wohnmobile dazu befähigt, Flüssig­gas­anlagen und Gassysteme bei Straßenfahrzeugen zu prüfen und amtlich abzunehmen.

Mobile Gasprüfung für Wohnwagen spart Zeit.

Auf Campingplätzen finden ebenfalls regelmäßige Abnahmen statt. Darüber hinaus gibt es mobile Dienstleister, die zu Ihnen nach Hause kommen und dort die Gasprüfung an Wohnanhänger / Wohnwagen oder Wohnmobilen durchführen.

Für alle Optionen gilt:

Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.

Auf der Webseite des DVFG finden Sie eine Liste mit zertifizierten Prüfbetrieben, die Gasprüfungen an Wohnwagen durchführen.

Darauf sollten Sie beim Umgang mit Wohnwagen-Gasanlagen achten

Gehen Sie mit dem Gassystem Ihres Mobilheims / Wohnwagen/ Wohnmobil stets umsichtig um. Das gilt besonders für die Flasche, in der das verflüssigte Gas lagert. Folgende Tipps helfen, die Sicherheitsstandards nach G 607 einzuhalten und das Risiko für Gasunfälle zu minimieren:

  • Beachten Sie die eingestanzte Jahreszahl, bis zu der die Flasche als geprüft und sicher gilt.

  • Wechseln Sie Tauschgasflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingestanzten Jahres. Danach nehmen Händler die Gasflaschen meist nicht mehr an.

  • Unterziehen Sie Eigentums- und Tankflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingeschlagenen Jahres einer neuen Druckprüfung.

  • Werfen Sie einen Blick in den Gas­kasten. Darin dürfen sich keine elektrischen Zündquellen, etwa ein Sicher­ungs­auto­mat oder Wechsel­richter, befinden. Für nachträglich eingebautes elektrisches Zubehör ist der Gaskasten deshalb tabu.

  • Überprüfen Sie die Belüftungs­öffnung des Gaskastens. Sie darf niemals verschlossen oder durch Zubehör und Gepäck abgedeckt sein. Der Grund: Austretendes Flüssiggas ist schwerer als Luft. Bei einem Leck sammelt es sich in Bodennähe. Nur durch eine freie Belüftungsöffnung kann es gefahrlos nach draußen strömen.

  • Stellen Sie Gasflaschen immer senkrecht auf und achten Sie darauf, dass die Flaschenschränke dicht schließen.

  • Erneuern Sie Druckregler und Anschlussschlauch unabhängig von ihrer Funktionstüchtigkeit alle zehn Jahre.

  • Verwenden Sie Caravanregler mit Sicherheitsventil. Andere Regler sind den Beanspruchungen nicht ge­wachsen.

  • Schließen Sie die Regler immer von Hand – nicht mit Schlüsseln, Zangen oder Ähnlichem. Nur so spüren Sie, ob das Gewinde richtig greift.

  • Sinkt die Außentemperatur unter fünf Grad Celsius, ist für die Regler eine Enteisungs­anlage em­pfeh­lens­wert. Für Wintercamper:innen gibt es winterfeste Spezialschläuche.

Optimal abgesichert mit den Dauercamping-Versicherungen für Standwohnwagen und Mobilheime von CampingAssec

Eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnanhängern / Standwohnwagen oder Mobilheimen ist nicht nur aus Gründen Ihrer persönlicher Sicherheit wichtig, sondern auch aus versicherungsrechtlichen Gründen sinnvoll.

Denn gemäß § 31 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Sie als Halter / Eigentümer für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich.

Nutzen Sie ein Campingfahrzeug / Anhänger mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz.

Die Folge: Im Schadensfall kann Ihr Versicherer seine Leistung verweigern und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.

Können Sie hin­gegen eine gültige Gasprüf­be­schei­nigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.

Weiterhin haben wir aber mit unseren Produktpartnern zu unseren exklusiven Dauercamping-Versicherungen ausgehandelt, dass auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind und schützt Ihnen bares Geld.

Wie die grobe Fahrlässigkeit je Produkt geregelt ist, findet man in unserer Vergleichstabelle zu den Dauercampingversicherungen von CampingAssec.

Produktübersicht der Spezialversicherungen fürs Dauercamping von CampingAssec

Dauercampingversicherung von CampingAssec

Standwohnwagen

Wir versichern bis zu 50 Jahre alte Standwohnwagen nebst Vorzelt / Vorbau / Zu- & Anbauten sowie Hausrat / Inventar von Standplätzen in 30 Ländern mit dem Rundumschutz im Komplettpaket
bereits ab 12,70 € / Monat.

Mobilheim I Tiny House

Für Mobilheim, Tinyhouse, Bauwagen, Chalet bieten wir Schutz mit Allgefahrendeckung in Deutschland & 30 anderen Ländern wie Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, Kroatien, Dänemark
bereits für 12,70 € / Monat

Spezialversicherung für Campingfass / Schlaffass / Fasshaus / Saunawagen / Finnhaus / Blockbohlenhaus

Campingfass / Schlaffass

Speziell für die Besitzer, Betreiber Vermieter von Campingfässern / Schlaffässern bieten wir ein umfassendes Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung an und somit optimalen Schutz für das Campingfass und den Hausrat.
bereits für 8,93 € / Monat

Schutz vor den Kosten nach einem Totalschaden für Dauercamper in ganz Europa

Schadenkostenversicherung

Separater Versicherungsschutz für Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Vernichtungskosten nach einem Totalschaden vom Objekt bei Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswsser und Elementargefahren
bereits für 58,08 € / Jahr

Standplatzhaftpflicht solo

Separater Schutz bei Personenschäden oder Sachschäden gegenüber Dritten aus dem gesamten Dauerstandplatz heraus in allen Ländern Europas bis 50 Mio Euro Deckung je Schaden ohne Selbstbehalt
bis 5 Mio € bereits für 35,70 € / Jahr

Transport I Überführung

Umfangreicher Schutz beim Transort / der Überführung von Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen oder Minihaus bei Schäden durch viele Gefahren / Risiken , egal ob nun auf eigener Achse, Anhänger oder Auflieger
bereits für 60,00 € / Transport

Produktübersicht der Versicherungsangebote fürs Reisecamping von CampingAssec

Camper-Inhaltsversicherung für Wohnwagen & Wohnmobil

Camperinhalt / Reisegepäck

weltweiter Allgefahrenschutz zum Neuwert mit einer 24-Stunden-Deckung für den losen Inhalt und das Reisegepäck bis 20.000 Euro im PKW, LKW, Wohnwagen oder Wohnmobil auf privaten Reisen von Campern
bereits für 6,19 € / Monat

Versicherung von Dachzelt & Reisegepäck von CampingAssec

Dachzelt & Reisegepäck

weltweiter Allgefahrenschutz zum Neuwert mit 24-Stunden-Deckung für das Dachzelt nebst Zubehör sowie Inhalt / Reisegepäck im PKW, Van, Pickup, LKW, Reisemobil oder Wohnwagen auf privaten Reisen
bereits für 7,14 € / Monat

Wohnkabine auf Reisen

Für Besitzer von Wohnkabinen bieten wir exklusiv den ersten separaten Versicherungsschutz mit europaweiter Deckung und 24-Stunden-Deckung für Wohnkabinen nebst Zubehör auf Reisen
bereits für 18,75 € / Monat

Reisewohnwagen

Jeder am Straßenverkehr teilnehmende Wohnwagen benötigt Versicherungsschutz durch eine eigene Wohnwagenversicherung. Mit dem Vergleichsrechner können Sie ca 50 Tarife berechnen und vergleichen.
Der Vergleichsrechner ist kostenlos.

Wohnmobil / Reisemobil

Jedes am Straßenverkehr teilnehmende Wohnmobil benötigt Versicherungsschutz durch eine eigene Wohnmobilversicherung. Mit dem Vergleichsrechner können Sie ca 100 Tarife berechnen und vergleichen.
Der Vergleichsrechner ist kostenlos.

Reiseschutz für Mieter

Umfangreicher Schutz für den Campingurlaub in ganz Europa als Mieter von Wohnwagen oder Wohnmobil für die Kosten von Selbstbehalt, Reisegepäck, Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Umbuchung
bereits für 4,50 € / Tag

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