Die Privathaftpflicht inklusive Standplatzhaftpflicht für Dauercamper mit Standwohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen in ganz Europa von CampingAssec
Ob Single, Paar oder Familie. Wir haben für jede Lebenssituation die richtige Lösung.
Nach dem Motto: Ein Ball, ein Schuss, eine Scheibe ....
Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man - absichtlich oder versehentlich - einem Anderen zufügt.
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Diese Pflicht zum Schadenersatz ist unbegrenzt und bis zu einer Dauer von 30 Jahren mit gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen zu erfüllen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar und sollte ein "Muss" sein.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt für sie folgende Aufgaben:
- Prüfung ob eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- die Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens
- die Regulierung des Schadens.
Die Privathaftpflicht schützt sie und ihre Familie daher rund um die Uhr und weltweit vor finanziellen Folgen, falls sie einem „Dritten“ versehentlich oder aus Fahrlässigkeit einen Schaden zufügen.
Viele Leistungen sind heutzutage im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar, wie zum Beispiel:
- Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden
- Schäden verursacht von deliktunfähigen Kindern (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
- Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
- Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)
- Schäden Inhaber von Grundstücken und Immobilien
- Schäden durch elektronischen Datenaustausch / Internetnutzung
- Schäden durch Schlüsselverlust von fremden privaten aber auch beruflichen Schlüsseln (je nach Tarif)
- Schäden durch die Benutzung von eigenen Wasserfahrzeugen, Modellflugzeugen, Ballone oder Drachen
- Schäden durch das Betreiben einer Photovoltaikanlage
- Schäden durch ehrenamtliche Tätigkeiten
- Schäden durch Teilnahme am Fachpraktischen Unterricht (Laborarbeiten) oder Betriebspraktika
Einschluss einer "echten" Standplatzhaftpflicht für Dauercamper in ganz Europa mit Standwohnwagen / Mobilheim / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen
Leider bieten nur wenige Gesellschaften eine richtige Standplatzhaftpflicht im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung an bzw. bezieht sich der Einschluss nur auf "ein auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierter Wohnwagen". Unter "fest installiert" verstehen die Versicherer dann, dass der Wohnwagen nicht mehr auf Rädern steht oder die Achse abgebaut ist und somit gar nicht mehr bewegt werden kann.
Dies widerspricht aber vielen Campingplatzverordnungen.
Wir haben für Sie mit einem leistungsstarken Anbieter ein Sonderkonzept ausgearbeitet.
worin festgehalten ist:
Versichert ist auch ein Dauerstandplatz nebst Zubehör als Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutzer auf einem privaten Grundstück, Ferienpark oder Campingplatz innerhalb vom geographischen Europa.
Als Zubehör gelten auch dauerhaft abgestellte und nicht zugelassenen Wohnwagen oder auch Bauwagen, Tiny House, Mobilheim. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser auf Rädern oder Achse stehen. Versichert ist dabei jedoch nur das Standrisiko und nicht das Bewegungs- oder Transportrisiko.
Dabei müssen Sie aber beim Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung keine Kompromisse machen, die Leistungen der Privathaftpflicht sind sehr umfassend.
Hier finden Sie dazu eine Übersicht zum runterladen:
Leistungsübersicht der Privathaftpflicht (pdf)
Optionaler Einschluss einer Schadenkosten-Deckung für den Standplatz möglich
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- bzw. Vernichtungskosten bis 10.000 Euro je Schadenfall, sollte durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Sturm, Hagel, Leitungswasser oder erweiterte Elementarschäden (Überschwemmung / Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Vulkanausbruch) ihr Objekt einen Totalschaden erleiden. Mitversichert sind ebenfalls Inventar oder Nebengebäude.
Die Alternative, wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben
- die separate Standplatzhaftpflicht / Grundstückshaftpflicht als Einzelrisiko
Mit dem nachfolgenden Überblick möchten wir Ihnen eine schematische Gegenüberstellung über die hier angebotenen Möglichkeiten der separaten Versicherungen für eine Standplatzhaftpflicht- / Grundstückshaftpflichtversicherung geben.
| Produktpartner |
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|---|---|---|
| Schutz für Standorte / Standplätze in folgenden Ländern | Deutschland |
Deutschland und alle weiteren Länder in Europa |
| Deckungssummen | Jahresprämien | |
| bis 5 Mio € für Personen- & Sachschäden |
- | 35,70 € / Jahr * |
| bis 10 Mio € für Personen- & Sachschäden | 38,00 € / Jahr * | - |
| bis 15 Mio € für Personen- & Sachschäden | - |
47,60 € / Jahr * |
| bis 25 Mio € für Personen- & Sachschäden | 49,90 € / Jahr * | - |
| bis 50 Mio € für Personen- & Sachschäden | 56,00 € / Jahr * | 59,50 € / Jahr * |
| Selbstbeteiligung je Schadensfall |
keine | keine |
| mitversichert sind folgende Zusatzdeckungen | ||
| Haftpflichtschutz aus der Vermietung eines Objektes | ||
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Gewässerschadenrisiko
(Verunreinigung eines Gewässers oder des Grundwassers) |
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| Gebrauch von KFZ bis 6 km/h oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h baubedingter Höchstgeschwindigkeit | ||
| Besitz & Betrieb einer Photovoltaik bzw. Solaranlage inkl. Einspeisung ins Stromversorgungsnetz |
ohne Begrenzung |
bis zu 15 kWp |
| Forderungsausfalldeckung mitversichert |
nur für Mietsachschäden |
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| Einschluss einer Schadenkosten-Versicherung für den eigenen Dauerstandplatz bei Totalschaden |
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| für Aufräumungs-, Abbruch und Entsorgungs- und Vernichtungskosten bis 10.000 € des eigenen Dauerstandplatzes bei Totalschäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser sowie erweiterte Elementarschäden |
optional 39,50 € / Jahr |
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| weitere Hinweise |
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| Umstellung in Privathaftpflicht mit "echter" Standplatzhaftpflicht möglich |
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| keine Bonitätsprüfung durch Versicherer |
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Verbraucherinformation & Versicherungsbedingungen |
Bedingungen (pdf) | Bedingungen (pdf) |
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Antragstellung nur per Onlineantrag möglich |
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Achtung:
Diese Versicherung ersetzt natürlich keine notwendige private Haftpflichtversicherung.
Auch eine eventuell bestehende KFZ-Haftpflicht des Wohnwagens muss nicht unbedingt für einen Schaden eintreten, wenn zum Beispiel die Gasflasche nicht mit dem Wohnwagen verbunden war bzw kein KFZ-Bestandteil ist!
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| Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung? |
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den Produkten oder für eine Beratung zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 03514706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage. |
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Legende / Hinweise |
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| * für Laufzeit 3 Jahre inklusive 10 % Laufzeitnachlass | ||
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Es handelt sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung. Es wurden die aktuellen Vertragsbedingungen und Prämien herangezogen. Es gelten ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Alle Angaben Stand 07.2021 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
© CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co.KG
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Download:
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Hinweis zur Beratungspflicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.
Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonummer zur Verfügung.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.

