Vergleich von CDW-Versicherungen zur Selbstbeteiligungsreduzierung bzw. zum Selbstbeteiligungsausschluss als Mieter von Wohnmobil / Reisemobil / Wohnwagen / PKW
Sie wollen mit einem gemieteten Wohnmobil / Reisemobil / Wohnwagen oder PKW auf Urlaubstour gehen?
Mit der CDW-Versicherung, auch Selbstbehalts-Reduzierung-Versicherung oder Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung genannt, gehen während Ihrer Campingreise auf Nummer sicher.
Je nach Produkt lassen sich aber auch noch die Kosten für weitere Schadenfälle minimieren und man ist im Paket mit einer Camper-Reiseversicherung umfangreich abgesichert durch:
CDW-Versicherung zur Selbstbehalts-Reduzierung oder zum Selbstbehalts-Ausschluss / Kautionsversicherung
Haftpflichtschutz bei Schäden am Innenraum vom Mietobjekt
Reisegepäckversicherung / Inhaltsversicherung
Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung
Umbuchungskostenschutz
Warum ist eine CDW-Versicherung zur Selbstbehaltsreduzierung / zum Selbstbehaltsausschluss als Mieter von Wohnmobil oder Wohnwagen sinnvoll?
Wenn man im Urlaub mit einem gemieteten Wohnmobil / Reisemobil / Wohnwagen oder PKW unterwegs ist und dieser beschädigt oder gestohlen wird, muss man einen festgelegten Betrag, welcher im Mietvertrag vereinbart wurde, selbst zahlen. Dieser Selbstbehalt kann überraschend hoch ausfallen. Der Reisefahrzeug-Selbstbehalt-Schutz sichert vor diesem Fall finanziell ab und übernimmt diese zu zahlende Eigenleistung / Selbstbehalt.
Was bedeutet eigentlich CDW-Versicherung?
Die Abkürzung CDW steht für "Collision Damage Waiver". Es handelt sich dabei um eine Versicherung mit Selbstbehalt, die im Wesentlichen einer Vollkaskoversicherung entspricht. Schäden z. B. an Unterboden, Reifen und Scheiben des Mietwohnmobils sind oft ausgeschlossen. Durch die Selbstbehalts-Reduzierung-Versicherung hat man die Möglichkeit, den Selbstbehalt (aus der bestehenden Kfz-Haupt-Kasko-Versicherung) im Falle von Schäden durch Unfall, Diebstahl, Vandalismus und Elementarereignisse am gemieteten Wohnmobil oder Wohnwagen / Camper oder PKW zu reduzieren.
Unabhängig von der Höhe der Kaution für den Wohnmobil-Vermieter gibt es dann also auch noch die Höhe der Selbstbeteiligung in der Kasko-Versicherung Ihres angemieteten Wohnmobils / Reisemobils / Wohnwagen oder PKW. Manchmal sind beide Summen identisch, manchmal weichen sie stark voneinander ab. Die Selbstbeteiligung behält die Versicherungsgesellschaft ein, wenn Sie Schäden mit dem Fahrzeug verursachen und die Versicherung dafür aufkommen muss. Und zwar bei jedem Schaden. Diese Selbstbeteiligung variiert von Vertrag zu Vertrag und Sie müssen genau in die Versicherungsbedingungen bzw. in Ihre Mietbedingungen oder in den Mietvertrag schauen, um die Höhe dieser Selbstbeteiligung zu erfahren. Oftmals liegt sie bei 1.500 €. Sie kann aber auch 2.000 €, 2.500 € oder noch mehr betragen.
Diese Selbstbeteiligung fällt nicht insgesamt an, sondern pro Schadensfall und das kann bei mehreren Schadensfällen innerhalb einer Reise ganz schön ins Geld gehen. Diese Selbstbeteiligung können Sie nun mit einer sogenannten Selbstbeteiligungs-Versicherung absichern.
Die Leistung der CDW-Versicherung / Selbstbehaltsversicherung / Kautionsversicherung als Mieter von Wohnmobil / Reisemobil oder Wohnwagen
Mieten Sie einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil / Reisemobil, ist stets eine Geldleistung (Eigenanteil / Kaution) zu hinterlegen da oft die Vermieter mit Ihren Versicherungen hohe Selbstbeteiligungen vereinbart haben. Kommt es zu einem Schaden, sehen Sie dieses Geld oft nicht wieder, weil der Wohnwagenvermieter / Wohnmobilvermieter oder deren Versicherer diesen Eigenanteil / Selbstbehalt gleich einbehält oder zumindest mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Mit dem Reiseschutzpaket für Camper als Mieter von Wohnwagen oder Wohnmobil / Reisemobil sorgen Sie hier vor und es besteht Schutz bei Schäden durch versicherte Ereignisse wie Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung des versicherten gemieteten Reisefahrzeugs durch: Diebstahl oder versuchten Diebstahl, Unfall, Vandalismus oder Elementarereignisse.
Es besteht eine Absicherung dieses Selbstbehalts / Kaution je nach Produkt und Anbieter von wahlweise 1.000 Euro bis zu 8.000,- Euro.
Es gilt ein Selbstbehalt von 250,- EUR je Versicherungsfall, ausgenommen bei der reiner CDW-Versicherung PLUS von Ergo.
Im Leistungsfall wird somit der über 250,- EUR hinausgehende Eigenanteil bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Die Leistung der Reisegepäckversicherung / Inhaltsversicherung
Ein großer Vorteil beim Camping: Man hat mehr Platz für das Reisegepäck und Inventar.
Doch was, wenn es zu einem Unfall oder Einbruch kommt? Der Schaden ist höher als beim Verlust eines Koffers?
Mit dem Urlaubs- & Reiseschutzpaket für Camper sind die nachfolgend aufgeführten, ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Sachen im ausschließlich für private Zwecke als Privatperson gemieteten Wohnwagen / Wohnmobil versichert *:
Während der Versicherungsdauer besteht Schutz je nach Produkt und Anbieter bis zu 5.000 Euro bei Schäden durch folgende Ereignisse:
Brand oder Explosion.
Raub und räuberische Erpressung.
Sturm, Hagel oder direkter Blitzschlag.
Unfall des Transportmittels.
Es gilt ein Selbstbehalt je nach Produkt von 50 Euro bis 250 Euro je Versicherungsfall.
* Außen am Fahrzeug befestigte Sportgeräte müssen mit einem gegen Kälte geschützten Sicherheits-Bügelschloss oder mit einem stahlummantelten Sicherheits-Stahlseilschloss gegen die einfache Wegnahme gesichert sein.
Die Leistung der Innenraum-Haftpflichtversicherung bei Ergo
Es besteht Versicherungsschutz, wenn man einen Sachschaden am Innenraum oder fest verbauten Inventar des versicherten Mietwohnmobils verursacht hat.
- es wird geprüft, ob man dem Fahrzeugvermieter zum Schadensersatz verpflichtet ist
- es wird von begründeten Ansprüchen freigestellt bzw. reguliert
- es werden unbegründete Ansprüche auf Schadensersatz abgewehrt
Die Versicherungssumme je Reise beträgt 2.500 Euro.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Innenraum-Haftpflicht-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Schäden, die Ihr mitreisender Hund verursacht, nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Die Leistung der Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung
Sie müssen von der gebuchten Camping-Reise zurücktreten, umbuchen oder die Reise abbrechen, weil z. B. Sie, Ihr Partner oder Ihr Kind erkrankt sind, es einen Todesfall in der Familie gab oder Sie unvorhersehbar arbeitslos wurden oder eine neues Arbeitsverhältnis aufgenommen haben.
Das Urlaubs- & Reiseschutzpaket für Camper schützt auch hier bei Reisen je nach Produkt von bis 93 Tagen.
Ihnen werden die Stornokosten bei einem Rücktritt aus nachstehend versichertem Grund erstattet.
Zudem werden Ihnen die zusätzlichen Reiseabbruch-Kosten bis zum Gesamtreisepreis z.B. für zusätzliche Rückreisekosten ersetzt.
Folgende Rücktritts- und Reiseabbruchgründe sind abgesichert:
Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung.
Schwangerschaft.
Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber.
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität.
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 25,- EUR je versicherten Person, bei Krankheit 20%, mind. 25,- EUR vereinbart.
Die Leistung vom Umbuchungskostenschutz
Sie müssen Ihre Reise umbuchen, dann werden Ihnen die Umbuchungskosten bis max. 50 Euro je versicherter Person ersetzt.
Kundenerfahrungen & Bewertungen zu CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG


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