Standwohnwagen Versicherung - wie versichert man ein Standwohnwagen richtig?

Wissenswerte Informationen von CampingAssec zur richtigen Entscheidung und den Vor- und Nachteilen von KFZ-Versicherung & Dauercampingversicherung

 

In dem Moment, wo man einen Wohnwagen oder auch Tiny House, Bauwagen oder Zirkuswagen dauerhaft auf einen Campingplatz oder einem privaten oder sonstigen Grundstück abstellt, stellt sich vielen die Frage, lass ich diesen lieber zugelassen oder melde ich diesen ab und wie versichere ich nun den Standwohnwagen richtig?

Doch wo liegt nun der Unterschied zwischen der Kfz-Versicherung und Dauercampingversicherung für Standwohnwagen?

Vor- und Nachteile einer KFZ-Versicherung (Wohnwagenversicherung) für zugelassene Standwohnwagen:

Man benötigt zumindest ein KFZ-Haftpflichtversicherung und muss daher regelmäßig mit dem Wohnwagen zur Hauptuntersuchung.

Über die KFZ-Haftpflicht ist nur das Risiko des Wohnwagens als Solches bei Schäden gegenüber Dritten versichert, nicht jedoch auch Schäden aus sonstigem Zubehör wie Vorzelt, Carport, Gerätehütte, Pavillons oder Sonnenschirme, welche sich auf der Parzelle, Dauerstellplatz oder dem Grundstück versichern

Erweitert man die KFZ-Haftpflicht um eine Teilkaskoversicherung oder gar Vollkaskoversicherung, ist auch hier meist nur der Wohnwagen als Solches versichert, in seltenen Fällen das Vorzelt aber erst recht nicht weitere Sachen, welche sich noch auf dem Dauerstandplatz befinden. Weiterhin besteht über die KFZ-Versicherung / Kaskoversicherung auch kein Schutz für das lose Inventar, welches sich im Wohnwagen, Vorzelt, Anbau oder einer Garten- bzw. Gerätehütte befindet. Zusatzdeckungen wie Inventarversicherungen für Wohnwagen gelten jedoch nicht für dauerhaft abgestellte Wohnwagen / Objekte.

Auch die versicherten Leistungen im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind je Anbieter sehr unterschiedlich.

Grundsätzlich sind aber fast immer folgende Gefahren versichert:

Feuer (Brand und Explosion), Blitzschlag, Sturm, Hagel, Diebstahl / Entwendung, Raub & räuberische Erpressung, Kollision mit bestimmten Tieren, Marderbissschäden.

Im Rahmen der Vollkaskoversicherung darüber hinaus: Beschädigungen durch einen Unfall, Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen.

Wichtiger Hinweis:

Sobald Sie Ihren Wohnwagen abmelden, haben Sie über die KFZ-Versicherung nur noch für einen beschränkten Zeitraum Versicherungsschutz und dies ist abhängig von den zu Grunde liegenden Bedingungen des Versicherers.

Alle Informationen zum Versicherungsumfang der KFZ-Haftpflicht & Kaskoversicherungen für Wohnwagen findet man auch unter:

 

Vorteile einer Dauercamping Versicherung (Standwohnwagenversicherung) für zugelassene oder abgemeldete Standwohnwagen:

Über unsere exklusiven Dauercampingversicherungen versichern wir sowohl zugelassene als auch abgemeldete Standwohnwagen oder ein Mobilheim, Tiny House, Bauwagen / Zirkuswagen, sobald dieser dauerhaft auf einem Dauerstandplatz (Campingplatz, privates oder sonstiges Grundstück) abgestellt wird.

Man muss daher nicht mehr zwingend den Wohnwagen zugelassen haben, spart sich die Prämie zur KFZ-Haftpflicht und die regelmäßigen Hauptuntersuchungen.

Haftpflichtschutz bieten dann dafür einige Privathaftpflichtversicherungen, obwohl der Standwohnwagen oft bestimmte Kriterien erfüllen muss, wie z.B. dass er unverrückbar ist oder nicht mehr auf Reifen oder Achse steht oder eine Standplatzhaftpflichtversicherung, welche optional in unsere exklusiven Dauercampingversicherungen eingeschlossen werden kann. Der Vorteil liegt dann auch darin, dass nicht nur das Risiko des Wohnwagens versichert ist, sondern alle Schäden gegenüber Dritten aus dem gesamten Standplatz.

Über unsere exklusiven Dauercampingversicherungen sind weiterhin alle Sache und Gegenstände mitversichert, welche sich auf dem Dauerstandplatz befinden, wie:

- das Dauerstandzelt, der feste Vor- oder Anbau, Terrassen,
- Überdachungen, Wohnwagenschutzdach,
- fest mit dem Objekt befestigte Markisen oder Solar- & Photovoltaikanlagen,
- Carports, Nebengebäude / Garten- oder Gerätehütten,

- fest mit dem Erdboden befestige Pavillons uvm.

sowie das lose Inventar / der Hausrat, welcher sich im Wohnwagen, Dauerstandzelt oder in der Garten- oder Gerätehütten befindet, darunter zählt:

- Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs
- Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr
- elektrische und elektronische Haushalteräte, sowie Sat- und Antennenanlagen
- optische Geräte & elektronische Unterhaltungsgeräte
- Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts
- Surf- und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
- Sportgeräte, Fahrräder, Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme
- Wertsachen und Bargeld bis zu bestimmten Höchstgrenzen
 
Alle Informationen zum Versicherungsumfang der Wohnwagen-Versicherung für Standwohnwagen findet man auch unter:

 

Wo gilt die Standwohnwagen-Versicherung?

Im Rahmen der KFZ-Versicherungen gilt der Versicherungsschutz für Wohnwagen innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Im Rahmen der Dauercampingversicherungen gilt der Versicherungsschutz nur für das Standrisiko auf dem Dauerstandplatz auf einem Campingplatz, einem privaten oder sonstigen Grundstück und auch im Winterlager / Winterquartier in Deutschland.

Mit der Exklusiv-Versicherung mit unserem Partner "AGENCIO" aber auch für Stellplätze in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

 
Alle Informationen zum Versicherungsumfang & Prämien findet man unter: >>> Dauercampingversicherungen
 
 

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