Wann ist eine Vollkaskoversicherung für Reisemobile / Wohnmobile / Caravan sinnvoll und wann und wieviel zahlt die Kaskoversicherung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
08.2021
In einer Facebookgruppe sind wir auf diesen Schadensfall einen Wohnmobils aufmerksam geworden, weil dieses die maximale Durchfahrtshöhe einer Unterführung nicht beachtet hat und nun einen Totalschaden hat.
Verständlicher Weise sind Fragen von Mitgliedern gestellt wurden, wie: "Ist denn Dummheit oder Blödheit denn überhaupt versicherbar"?
Dieses Versicherungsthema werden wir etwas genauer beleuchten, ob und wann denn eine Vollkaskoversicherung so einen Schaden an einem Reisemobil bezahlt und wann nicht.
Generell ist laut neuem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - gültig seit 01,01.2008 - der Versicherer zur Leistung verpflichtet, sprich er muss dem Grunde nach leisten, im Gegensatz zum alten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) , als dort noch das Alles-oder-Nichts-Prinzip galt.
Im Rahmen den Vollkaskoversicherung für Reisemobile greift auch nur die Vollkaskoversicherung bei selbstverschuldeten Unfällen und Beschädigungen am Reisemobil.
Wenn nun ein Schaden grob Fahrlässig herbeigeführt wird, hat nun der Versicherer die Aufgabe zu prüfen, wie hoch die grobe Fahrlässigkeit war und nun den Schaden im Verhältnis kürzen. Dies führt natürlich auch oft zu Streitigkeiten mit den Versicherungen und muss dann halt über die Gerichte entschieden werden. In so einem Fall ist eine Verkehrsrechtsschutz ihr Geld wert
Beispiel: Wird ein hohe grobe Fahrlässigkeit von 70% festgestellt, kann der Versicherer den Schaden um diese 70% kürzen und man erhält nun nur noch 30% des Schadens ausgezahlt. Dazu kommt dann noch die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug.
Anders sieht es aus, wenn der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Dann wird kein Abzug aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens vorgenommen und der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt.
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