Unser neues Produkt:

Die Gruppen-Standplatzhaftpflicht für alle Pächter / Dauercamper eines Campingplatzes / Mobilheim- oder Ferienparks bei Schäden gegenüber anderen Campern oder Beschädigung gegenüber dem Campingplatz

08.2021

Immer mehr Campingplatz-Betreiber verpflichten ihre Dauercamper / Campingplatzpächter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Natürlich ist es sinnvoll seine Nachbarn und sein eigenes Vermögen vor finanziellen Folgen bei einem Schaden zu schützen.

Aber welche Vorteile bietet jetzt das neue Produkt zur Gruppen-Standplatzhaftpflichtversicherung für den Pächter und den Platzbetreiber und warum ist diese sinnvoll?

Wenn sich alle Pächter selber versichern, so bedeutet das für den Platzbetreiber eines Campingplatzes / Dauercampingplatzes / Mobilheim- oder Ferienpark einen hohen Verwaltungsaufwand / Bürokratie & eine geringe Sicherheit, denn es muss regelmäßig geprüft werden, ob alle Pächter den Versicherungsschutz abgeschlossen und die Versicherungsprämien gezahlt haben. Weiterhin hat der Platzbetreiber keine Garantie, dass der Versicherungsvertrag durchgehend besteht und nicht gekündigt, sei es durch den Pächter oder durch den Versicherer wegen unbezahlter Prämien.

Weiterhin müsste der Platzbetreiber prüfen oder sich bestätigen lassen, ob denn weiterhin auch Schutz über eine Privathaftpflichtversicherung besteht, denn nicht alle Schäden der Pächter gegenüber den öffentlichen Einrichtungen, wie Waschhäuser, Toiletten, Aufenthaltsräume sind über eine >>> separate Standplatzhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Erschwerend kommt hinzu, dass ein abgestellter Standwohnwagen nicht automatisch über eine >>> Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist.
 

Welche Vorteile bietet nun die Gruppen-Standplatzhaftpflichtversicherung gegenüber einer separaten Standplatzhaftpflicht oder Privathaftpflichtversicherung des Pächters / Campers / Dauercampers?

  • ein um vieles geringeren Verwaltungsaufwand & Bürokratie, denn es wird 1 Vertrag für alle Pächter geschlossen

  • eine viele größere Sicherheit dass auch wirklich durchgehend der Versicherungsschutz für alle Pächter besteht

  • ein um vieles umfangreicherer Versicherungsschutz gegenüber dem Einzelvertrag, denn es sind auch Schäden gegen Sachen des Platzbetreibers mitversichert

  • eine Prämienersparnis für alle Pächter, denn die Versicherungsprämien sind über 50 % günstiger gegenüber eines Einzelvertrages

  • geringe Kosten, die Versicherungsprämien können vom Platzbetreiber im Rahmen der Nebenkosten auf den Pächter umgelegt werden

 

Welche Leistungen beinhaltet die Gruppen-Standplatzhaftpflichtversicherung von CampingAssec?

  • alle Personen,- Sach- und Vermögensschäden des Pächters aus seinem Standplatz und den Sachen / Gegenständen, welche sich darauf befinden, gegen über anderen Pächtern und den Sachen des Platzbetreibers

  • Personen,- Sach- und Vermögensschäden durch Besucher des Campingplatzes / Ferienparks bei Beschädigung von Sachen des Campingplatzes, Mobilheim- / Ferienpark

  • Sachschäden an Gebäuden & festen Einbauten des Platzbetreibers wie von Waschhäuser, Toiletten, Aufenthaltsräumen

  • Gewässerschaden bei Verunreinigung eines Gewässers oder des Grundwassers durch den Pächter

  • Schäden aus dem Besitz & Betrieb einer Photovoltaikanlage / Solaranlage des Pächters

  • Schäden aus der Vermietung eines Objektes durch den Pächter

  • Personen,- Sach- und Vermögensschäden gegenüber dem Platzbetreiber durch minderjährige und deliktunfähige Kinder bis 10.000 Euro je Schaden

  • es stehen wahlweise Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von bis 5 Mio Euro, 10 Mio Euro oder  20 Mio Euro je Schaden zur Verfügung

 
Alle Informationen zum Produkt findet man unter: Gruppen-Standplatzhaftpflichtversicherung
 

Wie verhält sich das mit dem Versicherungsschutz für Standwohnwagen über eine Privathaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht für abgemeldete Standwohnwagen ohne Zulassung:

Viele Versicherungsgesellschaften haben ihre Versicherungsbedingungen bei diesem Absicherungsbaustein an die so genannten GDV-Musterbedingungen angelehnt, wo sinngemäß drin steht:
"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber ... eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses....sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, "
Manche Bedingungen gehen auch noch etwas weiter und es steht weiterhin drin:

"Auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt"

Wie man dem Wortlaut nun entnehmen kann, wird hier vorausgesetzt, dass der Wohnwagen also die gleichen Voraussetzungen wie ein Wochenendhaus erfüllt und wollten es etwas genauer wissen und haben eine Vielzahl von Privathaftpflichtversicherungen dazu angeschrieben und die meisten Antworten waren fast Deckungsgleich wie folgt: "Der Wohnwagen darf nicht mehr verrückbar sein, sprich er sollte weder auf Rädern noch auf Achse stehen"

Wer also nun von seiner Privathaftpflichtversicherung die Auskunft bekommt, dass der Wohnwagen über seine Privathaftpflicht mitversichert ist, sollte sich also unbedingt noch zusätzlich erkundigen und am besten schriftlich geben lassen, welche Eigenschaften der Standwohnwagen erfüllen muss, damit über die Privathaftpflicht auch der gewünschte Versicherungsschutz besteht.

 

Der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht für abgemeldete Standwohnwagen:

Zugelassene Standwohnwagen sind generell nicht über eine Privathaftpflicht versichert sind, denn die fast immer sind über die Privathaftpflicht nur "nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuganhänger". Erschwerend kommt dann natürlich noch dazu, dass auch für andere Sachen auf dem gepachteten Dauerstellplatz, wie Vorzelt, Gerätehütte, Sonnenschirme, Gasgrills, dann auch kein Schutz bei Schäden gegenüber dem Campingplatznachbarn oder dem Campingplatz haben.

 
 

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