Was gibt es bei der Überführung von Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen, Schäferwagen oder Minihaus zu beachten und welcher Versicherungsschutz ist dafür sinnvoll?
04.2021
Im wieder kommt es vor, dass ein Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen, Schäferwagen von einem Ort überführt bzw. transportiert werden muss, sei es, weil es vom Hersteller oder Händler abgeholt wird, weil man den Campingplatz oder Dauerstandplatz wechselt, man zur Hauptuntersuchung fahren möchte oder, oder, oder.
Aber was gilt es zu beachten und welcher Versicherungsschutz wird benötigt oder ist sinnvoll?
Hier muss man ganz klar unterscheiden, um was für eine Art von Objekt es sich handelt.
Überführung von abgemeldeten, nicht zugelassenen Wohnwagen oder anderen Objekten
Wer einen abgemeldeten Wohnwagen überführen / transportieren möchte, dem bleiben eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
Der Transport / Überführung auf eigener Achse oder auf einem Anhänger, Trailer oder ggfs. Abschleppwagen.
Bei einem Transport / Überführung auf eigener Achse wird benötigt:
Dieses erhält man bei der zuständigen Zulassungsstelle (rote Kennzeichen werden i.d.R. von den Händlern nicht mehr herausgegeben).
Diese erhält man entweder bei seinem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter vor Ort, bei manchen Zulassungsdiensten oder auch sehr günstig im Internet auf entsprechenden Portalen / Webseiten, welche wir aber hier aber aus rechtlichen Gründen nicht nennen möchten.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Versicherungsgesellschaften auf Kurzzeitkennzeichen nur Haftpflichtschutz, nicht aber einen Kaskoschutzanbieten und selbst eine kurzfristige Kaskoversicherungsdeckung zu bekommen ist so gut wie aussichtlos.
>> Damit hat man zwar die Voraussetzungen geschaffen, das der Wohnwagen oder das Objekt auf eigener Achse auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen am Verkehr teilnehmen darf, aber man hat für den Wohnwagen oder das Objekt keinen Kaskoschutz, für den Fall, dass dies während des Transportes beschädigt wird
Bei einem Transport / Überführung auf Anhänger, Auflieger oder Abschleppwagen wird benötigt:
In diesem Fall muss natürlich entsprechender KFZ-Haftpflichtschutz (für Fremdschäden bei Personen- und Sachschaden) für das Transportmittel vorhanden sein.
Sollte es sich dabei beim Transporteur um eine Firma oder gewerblichen Transporteur handeln, benötigt dieser noch weitere Versicherung, wie z.B. eine Verkehrshaftungsversicherung. Sollte diese Versicherung aber nicht vorhandensein, hat man bei der Beschädigung des Wohnwagens oder des Objektes auch keinen Kaskoschutz.
Überführung von zugelassenen Wohnwagen oder anderen Objekten
Auch hier hat man dem Grunde nach die gleichen 2 Möglichkeiten, meist wird hier aber auf eigener Achse überführt.
Da bereits eine KFZ-Haftpflichtversicherung durch die Zulassung bestehen muss, entfällt natürlich das Kurzzeitkennzeichen.
Sollte es aber zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung keine Vollkaskoversicherung geben, dann hat man auch hier bei einem Unfall keinen Kaskoschutz.
Welcher Versicherungsschutz ist nun für Beschädigungen während des Transportes / der Überführung eines Wohnwagens oder Mobilheim, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen, Schäferwagen sinnvoll, wenn man Beschädigungen, welche ggfs. während dessen passieren?
Hierfür haben wir von CampingAssec ein spezielles Versicherungsprodukt - die Transportversicherung / Überführungskasko im Angebot.
Versichert werden können darüber folgende zu transportierende Objekte: Wohnwagen, Mobilheime, Tiny House, Bauwagen, Schäferwagen, Minihaus.
Dabei ist es egal, ob der Transport auf eigener Achse oder einem Anhänger, Auflieger / Tieflader oder Abschleppwagen vorgenommen wird.
Versicherungsschutz besteht für Transporte von bis zu 7 Tagen, welche innerhalb der Länder des geographischen Europas durchgeführt werden.
Mit der Transportversicherung / Überführungskasko sichert man das zu transportierende Objekt gegen eine Vielzahl von Gefahren & Risiken ab, wie folgt:
Unfall des Transportmittels
Beschädigungen durch Be -oder Entladen
Diebstahl sowie Raub oder räuberische Erpressung
Brand, Blitzschlag oder Explosion
Elementargefahren wie Sturm, Hagel, Erdbeben, vulkanische Ausbrüche, Überschwemmung, Sturmflut oder sonstige Naturkatastrophen
Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen / Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladung
Strandung, Schiffbruch, Aufopferung der Fracht
Einsturz von Brücken oder Lagergebäuden