Eine Campingversicherung – was ist das und was beinhaltet diese Versicherung?

Worauf sollte man bei einer Campingversicherung für den Dauerstandplatz besonders achten.

02.2021

Camping mit einem Wohnwagen, Mobilhome, Tiny House oder sogar Bauwagen / Zirkuswagen ist für viele Menschen die pure Erholung. Es bedeutet z. B. Freiheit, Unabhängigkeit und auch ein Maß an Lebensqualität und man hat zugleich ein hohes Maß an Komfort.

Geht es ums Campen ist natürlich auch eine leistungsstarke Versicherung sinnvoll, vor allem, wenn es ums Dauercamping geht.

Doch wie schützt man nun einen dauerhaft abgestellten Wohnwagen mit Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt, ein Mobilheim oder Tiny House am besten und was genau ist eine Campingversicherung und was beinhaltet diese alles?

 

Jeder Campingplatz / Dauercampingplatz ist natürlich den gleichen Gefahren und Risiken ausgesetzt.

Dazu zählen beispielsweise

  • Feuer / Brand / Blitzschlag / Explosionen, Überspannungen
  • weitere Naturgefahren, wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben / Erdsenkung oder Erdrutsch und je nach Lage auch Lawinengefahr
  • Nässeschäden durch austretendes Leitungswasser oder Rohrbruch
  • Diebstahl aber auch Einbruchdiebstahl
  • Schäden durch Vandalismus

Am besten ist dann natürlich, wenn man bei Schäden durch diese Gefahren dagegen versichert ist.

 

Welche Leistungsunterschiede gibt es bei den Campingversicherungen der einzelnen Anbieter?

Viele Gesellschaften legen bei Ihrer Campingversicherung die GDV-Musterbedingungen zu Grunde, welche aber leider nicht alle Gefahren oder das volle Leistungsspektrum abbilden und somit sind dann meist nur folgende Gefahren versichert:

  • Brand, Explosion, Blitzschlag

  • Sturm durch Windstärke 8, Hagel

  • Nässeschäden durch Leitungswasser oder Frostschäden - aber oft nur für das Inventar / Hausrat

  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub

  • Überschwemmungen, je nach Risikoort

  • Schäden durch Vandalismus

  • Schutz für Verglasungen des Objektes
 

Aus diesem Grund haben wir von CampingAssec als Spezialmakler für Campingversicherungen & Dauercampingversicherungen mit einigen Gesellschaften eigene Sonderkonzepte mit erweiterten Bedingungen ausgehandelt, welche dann folgende Leistungserweiterungen haben:

  • Implosion, Überspannung durch Blitz, Verpuffung,

  • Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung

  • Einfacher Diebstahl von Gegenständen / Sachen im Freien

  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch

  • Schutz für Verglasungen des Inventars

 

Welche Unterschiede gibt es bei den versicherten Sachen der einzelnen Anbieter bei den Campingversicherungen ?

Auch in diesem Bereich trennen sich Spreu von Weizen, denn man muss aufpassen, welche Bereiche man angibt und versichert und einige Gesellschaften unterscheiden die zu versichernden Sachen in 4 verschiedene Bereiche, manche Gesellschaften sogar in noch mehr:

  • das privat genutzte Objekt, also (meist nur abgemeldete) Standwohnwagen, Mobilheim, Tiny House zu tun hat

  • das Zelt / Vorzelt / Dauerstandzelt

  • Unterhaltungselektronik, wie Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen

  • sonstiges bewegliches Inventar sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs.

Leider wurden dabei einige Sachen vergessen, welche man heutzutage sehr oft auf einem Dauerstandplatz auffindet, wie z.b.

  • Schutz auch für zugelassene Standwohnwagen sowie auch für vermietete oder beruflich genutzte Objekte

  • Terrassen und / oder Überdachungen / Carports

  • Garten- und / oder Gerätehütten

  • am Objekte angebrachte Markisen oder auf dem Platz stehende Pavillons

  • sonstige Grundstücksbestandteile wie Mauern oder Tore

  • Solar- & Photovoltaikanlagen

 

Weiterhin gibt es bei den herkömmlichen Campingversicherungsprodukten auch einige Lücken, den nachfolgende Sachen / Gegenstände sind meist nicht eingeschlossen und versicherbar:

  • Foto- und Filmapparate, Laptops, mobile Navigationsgeräte

  • Fahrräder, E-Bikes

  • Sportgeräte, Surf- und Kitesurfgeräte,

  • Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts

  • Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren

  • Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme

  • Wertsachen und Bargeld

Diese Sachen und Gegenstände sind wiederum innerhalb der exklusiven Sonderprodukte zu Campingversicherungen von CampingAssec mitversichert!

Die Vorteile der Campingversicherungen von CampingAssec

Wir von CampingAssec haben dies erkannt und sind da mit unserer exklusiven Sonderprodukten zur Campingversicherung einen anderen Weg gegangen, denn wir wollten nicht, dass womöglich Sachen vergessen wurden anzugeben oder später dazu gekommene Sachen nicht nachgemeldet wurden und somit kein oder nur unzureichender Versicherungsschutz besteht und haben alle Sachen in ein Paket gesteckt und unser Kunde muss nur noch die richtige Versicherungssumme für Alles, was sich auf dem Platz befindet, angeben.

Sprich, alle oben aufgeführte Sachen, welche bei vielen Gesellschaften / Anbietern von Campingversicherungen nicht angeboten werden, sind in unseren Sonderprodukte entweder von Haus aus eingeschlossen oder können gegen Zuschlag mitversichert bzw. erhöht werden sein.

Somit haben unsere Kunden fast keine Versicherungslücken im Rahmen unserer Sonderprodukte zu Campingversicherung / Dauercampingversicherung oder Mobilheimversicherung.

Weiterhin besteht bei unseren Campingversicherungen die Möglichkeit, folgenden Zusatzschutz einzubauen:

- eine Standplatzhaftpflichtversicherung bei Schäden gegenüber Dritten aus dem Objekt, den Sachen bzw. gesamten Dauerstandplatz

 

- das "erweiterte Diebstahlpaket" für Hausrat, Inventar, Sachen & Gegenstände

- Diebstahl von optischen & elektronischen Geräte innerhalb eines Einbruchs in das verschlossene Objekt bis 3.000,- Euro
- einfacher Diebstahl von Sachen / Gegenständen am Versicherungsort bis 3.000,- Euro

- einfacher Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des verschlossenen Objektes bis 3.000,- Euro

 

das "erweiterte Vermieterpaket" für teilweise oder dauerhaft vermietete Objekte

- Kosten für den nachgewiesen Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten  für 120 Tage und max. 100,- Euro je Tag
- Fahrlässige Sachschäden durch den Mieter am Vermietobjekt bzw. Inventar bis max. 5.000,- Euro mit 250,- Euro Selbstbehalt.

- die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bis zu 5.000.000,- Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 

Campingversicherungen im Vergleich bei CampingAssec

Wer sich gern informieren möchte, wie dies im Vergleich mit den gängigen Campingversicherungen von:

"ADAC", "Allianz", "Alte Leipziger", "AXA", "Basler", "DEVK", "ERGO", "Generali" "R+V / Kravag" oder "Zurich" aussieht,

für Denjenigen haben wir auf unserer Webseite einen Vergleich mit den Campingversicherungen dieser Anbieter erstellt.

 

 

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