Wie können sich Dauercamper bei Schäden gegenüber anderen Campern oder Beschädigung gegenüber dem Campingplatz durch den Dauerstandplatz schützen?

02.2021

Immer mehr Campingplatz-Betreiber verpflichten ihre Dauercamper / Campingplatzpächter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Natürlich ist es sinnvoll seine Nachbarn und sein eigenes Vermögen vor finanziellen Folgen bei einem Schaden zu schützen.

Aber wie ist der Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung geregelt und warum ist eine Standplatzhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht für abgemeldete Standwohnwagen ohne Zulassung:

Viele Versicherungsgesellschaften haben ihre Versicherungsbedingungen bei diesem Absicherungsbaustein an die so genannten GDV-Musterbedingungen angelehnt, wo sinngemäß drin steht:
"Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber ... eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses....sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, "
Manche Bedingungen gehen auch noch etwas weiter und es steht weiterhin drin:

"Auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt"

Wie man dem Wortlaut nun entnehmen kann, wird hier vorausgesetzt, dass der Wohnwagen also die gleichen Voraussetzungen wie ein Wochenendhaus erfüllt und wollten es etwas genauer wissen und haben eine Vielzahl von Privathaftpflichtversicherungen dazu angeschrieben und die meisten Antworten waren fast Deckungsgleich wie folgt: "Der Wohnwagen darf nicht mehr verrückbar sein, sprich er sollte weder auf Rädern noch auf Achse stehen"

Wer also nun von seiner Privathaftpflichtversicherung die Auskunft bekommt, dass der Wohnwagen über seine Privathaftpflicht mitversichert ist, sollte sich also unbedingt noch zusätzlich erkundigen und am meisten schriftlich geben lassen, welche Eigenschaften der Standwohnwagen erfüllen muss, damit über die Privathaftpflicht auch der gewünschte Versicherungsschutz besteht.

 

Der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht für zugelassene Standwohnwagen:

Zugelassene Standwohnwagen sind generell nicht über eine Privathaftpflicht versichert sind, denn die fast immer sind über die Privathaftpflicht nur "nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuganhänger". Erschwerend kommt dann natürlich noch dazu, dass auch für andere Sachen auf dem gepachteten Dauerstellplatz, wie Vorzelt, Gerätehütte, Sonnenschirme, Gasgrills, dann auch kein Schutz bei Schäden gegenüber dem Campingplatznachbarn oder dem Campingplatz haben.

 

Der Versicherungsschutz über eine spezielle Standplatzhaftpflichtversicherung:

Da wir als Spezialversicherungsmakler für Camping- & Dauercampingversicherungen diese Lücke kannten, haben wir dafür spezielle Versicherungslösungen mit unseren Produktpartner entwickelt und bieten dafür 3 Möglichkeiten an:

1. Die Standplatzhaftpflicht / Grundstückshaftpflicht in Verbindung mit einer Dauercampingversicherung

Wir bieten in Kombination mit unseren exklusiven Dauercampingversicherungen (über welche dem Grunde nach nur die Eigenschäden an den Sachen auf dem Dauerstandplatz und alles was sich darauf befindet versichert sind) die Möglichkeit an, den notwendigen Versicherungsschutz für Fremdschäden gegenüber Dritten direkt in den Versicherungsvertrag der Dauercampingversicherung mit einzuschließen.

 

2. Die separate Standplatzhaftpflicht als Einzelrisiko

Wir bieten die Möglichkeit, nur das Risiko der "Standplatzhaftpflichtversicherung" über einen separaten Vertrag abzusichern.

 

3. Das Standplatzhaftpflichtrisiko über eine spezielle Privathaftpflichtversicherungsdeckung

Wir haben für Sie mit einem leistungsstarken Anbieter ein Sonderkonzept ausgearbeitet, worin im Rahmen einer Zusatzklausel folgendes festgehalten ist:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines auf Dauer fest abgestellten Standwohnwagens. Ein Mobilheim, Bauwagen oder Tiny House sind einem Wohnwagen gleichgestellt. Mitversichert sind auch Schäden aus dem Grundstück heraus, worauf der Wohnwagen abgestellt ist, egal ob Sie nun Pächter oder Eigentümer des Standplatzes sind.

 

Im Übrigen ist es bei allen 3 genannten Möglichkeiten egal und nicht festgeschrieben, ob es sich bei dem "fest abgestellten Standwohnwagen" um einen zugelassenen oder abgemeldeten Standwohnwagen handelt. Sie sind somit immer auf der sicheren Seite.

 
Alle Informationen zu den 3 verschiedenen Möglichkeiten findet man unter: Dauercamper-Haftpflichtversicherungen
 
 

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